Steuerliche Veranlagung ehrgattn beide selbständig

Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!!

bin selbständig als Kleinunternehmerin und habe vor ca. einem Jahr geheiratet. Mein Mann ist auch selbständig. Bis jetzt haben wir unsere steuererklärungen einzeln gemacht.

Nun meine Frage:
Ist eine gemeinsame Veranlagung überhaupt möglich, wenn beiide selbständig sind?
Welche Vorteile und/oder Nachteile würden entstehen?
Wird das ganze Einkommen von uns beiden in ein Topf getahn und dann Versteuert?
Was ist mit den Freibeträgen?

Danke für die Antwort!!

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den bereichen Geldanlage und Steueroptimierung (Offshore)

So pauschal kann Ihnen niemand sagen was günstiger wäre. Besser wäre es wenn Sie mit detailierten Angaben einen Steuerberater Ihres Vertrauens dazu befragen.

Warum denkst Du so kompliziert!Es ist doch bei Euch nicht anders wie bei Arbeitnehmern, die heiraten. Normalerweise Zusammenverlagung. Getrennte Veranlagung aber möglich, wenn versch. mir von Euch nicht bekannte Dinge dazukommen - zu erfahren bei der inzwischen eingerichteten Servicestelle beim jeweiligen Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Hallo!
Antworten im Text.

Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!!

bin selbständig als Kleinunternehmerin und habe vor ca. einem
Jahr geheiratet. Mein Mann ist auch selbständig. Bis jetzt
haben wir unsere steuererklärungen einzeln gemacht.

Glückwunsch nachträglich.

Nun meine Frage:
Ist eine gemeinsame Veranlagung überhaupt möglich, wenn beiide
selbständig sind?

Ja! Voraussetzung einer Zusammenveranlagung ist 1. dass man verheiratet ist und 2. nicht dauernd getrennt lebt. Also ein ganz klares JA! Selbständig oder nicht hat damit nix zu tun. Auch ein Paar, in dem beide arbeitslos sind kann zusammen veranlagt werden.

Welche Vorteile und/oder Nachteile würden entstehen?

Kommt immer drauf an. Manchmal ist auch eine Einzelveranlagung (auf Wunsch) sinnvoller. Kommt immer auf die jeweiligen Gewinne, die jeweils gezahlten Sonderausgaben; außergewöhnlichen Belastungen, evtl. sonstige Einkünfte etc… an. Im Steuerprogramm beim Steuerberater wird durch das Programm geprüft, ob´s steuerlich sinnvoller ist zusammen oder getrennt zu veranlagen. Wenn Ihr das selbst macht, habt Ihr halt ein wenig mehr Arbeit. Ihr müßt es einfach mal berechnen (gehe davon aus, Ihr habt da auch ein Programm für).

Wird das ganze Einkommen von uns beiden in ein Topf getahn und
dann Versteuert?

Bei der Zusammenveranlagung JA!

Was ist mit den Freibeträgen?

Die sind weiterhin da; unverändert. PS: Welche Freibeträge? (Kinder? oder die Pauschbeträge für Sonderausgaben?)

Danke für die Antwort!!

Bitte, hoffe, ich konnte helfen.
Im Notfall die jeweiligen Gewinnermittlungen fertig machen und den Steuerberater um die Erstellung einer Einkommensteuererklärung bitten. Kann die Welt nicht kosten, da die Hauptarbeit (Jahresabschluss mit Anlage „EÜR“ und Anlage „S"oder"G“) ja schon von Euch gemacht wurde. Dann könnt Ihr in den Folgejahren das Ding fast abschreiben.

Hallo MarinaSt,
Ehepaare, die nicht getrennt leben, können sich unabhängig von der Art ihrer Einkünfte zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Das geht schon im Jahr der Heirat für das ganze Kalenderjahr. D.h. wenn ihr im Dezember 2009 geheiratet hättet, könntet ihr euch schon 2009 zusammen veranlagen lassen. War es im Januar 2010 dann erst 2010.
Bei der Zusammenveranlagung wird das ganze Einkommen in einen Topf getan und dann die Steuer nach der sog. Splittigtabelle berechnet.
Grob umrissen bedeutet das, dass euer zu versteuerndes Einkommen halbiert wird, dann schaut man in der Grundtabelle (für alleinstehende) nach, mit wieviel Prozent das zu versteuern sei, und dieser Prozentsatz wird dann auf euer zu versteuerndes Einkommen angewandt. Der steuerliche Vorteil ergibt sich aus der sog. Progression, zum Verständnis dazu ein Beispiel:
Ehepaar, zu versteuerndes Einkommen EUR 40.000, Steuersatz bei 20.000 lt. Grundtabelle 14%, bei 40.000 wären es z.B. 19%. Beim Ehepaar werden also die 14% dann auf die 40.000 angewandt, beim Single wären es die 19%. Das Ehepaar spart somit 5%, muss allerdings mit den 40.000 ja auch zu zweit klar kommen, während der Single das Geld ja allein zur Verfügung hat.
Die Freibeträge werden beim Ehepaar i.d.R. verdoppelt, es sei denn nur ein Ehegatte erfüllt die Voraussetzungen für einen Freibetrag (z.B. Behindertenpauschbetrag), der würde dann natürlich nicht verdoppelt, weil ja nach wie vor nur eine Person behindert ist.
Wenn ihr beide selbständig seid, hattet ihr bisher jeder beim Finanzamt eine Steuernummer unter der sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer liefen. Als Ehepaar bekommt ihr für die Einkommensteuer eine neue Steuernummer, vermutlich behält bzgl. der Umsatzsteuer jeder seine alte Nummer. Das wird aber auf den Finanzämtern auch unterschiedlich gehandhabt, tut letztendlich auch nichts zur Sache, sorgt nur immer wieder für Verwirrung :smile:)
Ich hoffe, Deine Fragen beantwortet zu haben, falls Du noch Fragen hast, bitte stellen.

Hallo,
das entscheidet normalerweise der Steuerberater. Es gibt Fälle, wo es günstiger ist, zusammen veranlagt zu werden und Fälle, wo man besser jeden einzeln veranlagt.
Daher unbedingt Steuerberater fragen.
Grundsätzlich wird bei einer gemeinsamen Veranlagung „alles in einen Topf“ getan und dann versteuert, wie Du so schön sagst.
Freibeträge sind bei Ehepaaren doppelt so hoch wie bei Singles.
Viele Grüße !

Hallo Marina,
ich bin kein Steuerberater. Daher bin ich vielleicht nicht unbedingt der große Spezialist für Deine Antwort.
Folgendes weiß ich aus eigener Erfahrung:
Natürlich könnt Ihr gemeinsam veranlagt werden, auch wenn Ihr beide selbständig seit. Dem FA ist es völlig egal, wo und wie das Geld (natürlich legal) verdient wird.
Welche Vor/Nachteile Ihr habt ist sehr auch davon abhängig, in welchem Verhältnis sich Eure Gewinne zueinander verhalten. Freibeträge gelten grundsätzlich pro Person. Es könnte aber sein, daß Ihr bei gemeinsamer Veranlagung den vollen (für zwei Pers.) Freibetrag ausnutzen könnt, was vielleicht einer von Euch allein nicht kann. Aber diese Dinge solltet Ihr am besten mit einem Steuerberater besprechen.
Natürlich ist auch der Sachbearbeiter beim FA verpflichtet, Euch (kostenlose!) Auskunft zu geben.
Wünsche Euch auf jeden Fall viel Erfolg in Eurer Selbständigkeit.
Helmut

Hallo,

ich kann dir in dieser Sache leider nicht weiterhelfen.

LG Carola

Hallo,

klar ist eine gemeinsame Veranlagung möglich. Dabei wird bei beiden Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen. In wie weit das Vorteile hat muss ich passen, kenne die jeweiligen Steuersätze nicht (habe mich slebst als Interessierten einstellt). Aber in der gemeinsamen Veranlagung wird alles in einen Topf geworfen, was dazu führt, dass sich die Steuerschuld auch entsprechend am gemeinsamen Verdienst berechnet. Die Freibeträge bleiben für jede Person bestehen. Ich würde hier einfach mal im Steuerberechnungsprogramm unterscheiden, was günstiger ist, gemeinsame oder getrennte. Vielleicht lohnt sich hier auch ein Gang zum Steuerberater, denn ich weiß nicht in wie weit man das später (falls Bedarf besteht) ändern kann.

Hoffe meine Antwort hat geholfen.

Servus,
wenn man verheiratet ist,ist eine gemeinsame Veranlagung immer möglich und sinnvoll.
Die Freibeträge werden einzeln betrachtet.
Die Einkommen werden einzeln betrachtet,in einer Gewinn und Verlustrechnung.
Der größte Vorteil ist,dass der Steuerberater alle relevanten Daten von beiden hat und dann immer die steuergünstigste Lösung finden kann.
In der Regel sind die Kosten für den Steuerberater auch günstiger,als wenn beide einzeln abgeben würden.
Ich würde allerdings raten,vorerst einen Steuerberater mit der Prüfung zu beauftragen,was kostelos sein sollte.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG Hydropath!

Hallo,
vorab: Ich bin kein Steuerberater; daher alles weitere ohne Gewähr:

  1. Die Zusammenveranlagung ist völlig unabhängig von den Einkunftsarten (auch Selbständigkeit), die erzielt werden. Eindeutig: Ja.
  2. Bei Zusammenveranlagung wird das Einkommen zusammengezählt und dann nach einer günstigeren Tabelle (sog. „Splittingtabelle“) versteuert. Dies führt in wenigen exotischen Fällen (z.B. exakt gleiches Einkommen beides Partner) zur selben Steuerlast und in noch exotischeren Fällen (ich kenne keinen einzigen) zu Nachteilen. Die Zusammenveranlagung solltet ihr nehmen.
  3. Das kommt auf die Freibeträge an :wink: - die meisten Freibeträge gelten je Person und sind bei Zusammenveranlagung doppelt berücksichtigt. Dies kann man aber auf dem Steuerbescheid nachrechnen.

Ich hoffe, das hilft.
Viel Erfolg!
Roger

Hallo,

das ist eine sehr komplexe Frage und kann am besten von einem Steuerberater beantwortet werden.

Mein Mann ist selbständig, ich habe eine Festanstellung und nebenbei ein Gewerbe angemeldet. Wir haben zwei Steuernummern. Meine Einkommenssteuer wird als Ehefrau unter der Steuernummer meines Mannes veranlagt. Mein Nebengewerbe hat zwar eine eigene Steuernummer, fliest aber mit in mein Einkommen und wird dadurch im Endeffekt in den selben Topf geworfen. Ob ihr eine Zusammenveranlagung macht oder getrennte, ist je nach Einkommen/Gewinn zu entscheiden. Soweit ich weiss könnt ihr jährlich neu entscheiden über Zusammenveranlagung oder nicht. Aber wie schon erwähnt, sind diese komplexen Fragen bei einem Fachmann besser aufgehoben.

Gruss

Kann ich nix zu sagen
Gruß