Hallo!
Antworten im Text.
Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!!
bin selbständig als Kleinunternehmerin und habe vor ca. einem
Jahr geheiratet. Mein Mann ist auch selbständig. Bis jetzt
haben wir unsere steuererklärungen einzeln gemacht.
Glückwunsch nachträglich.
Nun meine Frage:
Ist eine gemeinsame Veranlagung überhaupt möglich, wenn beiide
selbständig sind?
Ja! Voraussetzung einer Zusammenveranlagung ist 1. dass man verheiratet ist und 2. nicht dauernd getrennt lebt. Also ein ganz klares JA! Selbständig oder nicht hat damit nix zu tun. Auch ein Paar, in dem beide arbeitslos sind kann zusammen veranlagt werden.
Welche Vorteile und/oder Nachteile würden entstehen?
Kommt immer drauf an. Manchmal ist auch eine Einzelveranlagung (auf Wunsch) sinnvoller. Kommt immer auf die jeweiligen Gewinne, die jeweils gezahlten Sonderausgaben; außergewöhnlichen Belastungen, evtl. sonstige Einkünfte etc… an. Im Steuerprogramm beim Steuerberater wird durch das Programm geprüft, ob´s steuerlich sinnvoller ist zusammen oder getrennt zu veranlagen. Wenn Ihr das selbst macht, habt Ihr halt ein wenig mehr Arbeit. Ihr müßt es einfach mal berechnen (gehe davon aus, Ihr habt da auch ein Programm für).
Wird das ganze Einkommen von uns beiden in ein Topf getahn und
dann Versteuert?
Bei der Zusammenveranlagung JA!
Was ist mit den Freibeträgen?
Die sind weiterhin da; unverändert. PS: Welche Freibeträge? (Kinder? oder die Pauschbeträge für Sonderausgaben?)
Danke für die Antwort!!
Bitte, hoffe, ich konnte helfen.
Im Notfall die jeweiligen Gewinnermittlungen fertig machen und den Steuerberater um die Erstellung einer Einkommensteuererklärung bitten. Kann die Welt nicht kosten, da die Hauptarbeit (Jahresabschluss mit Anlage „EÜR“ und Anlage „S"oder"G“) ja schon von Euch gemacht wurde. Dann könnt Ihr in den Folgejahren das Ding fast abschreiben.