Steuerliche Verhältnisse bei Wohn-/Geschäftshaus

Guten Tag,

Nehmen wir an man möchte bauen. Das Vorhaben soll Büroräume und Wohnräume schaffen. Welche Vorraussetzungen sind notwendig um steuerlich das Optimum herauszuholen?

Von der Aufteilung sind etwa 200m2 für den Wohnraum und 60m2 für die Bürofläche angedacht. Könnte man das ganze Haus auf die Firma bauen und den privat genutzten Raum versteuern? Wenn ja, wie?

Oder ist es grundsätzlich besser gleich getrennt zu bauen? gibt es Erfahrungswerte?

Das Beste wäre es hier, VOR dem Bau fachlichen Rat vor Ort einzuholen.

hallo Olli

sorry, aber diese Thematik ist wirklich sehr komplex. Es würde den Rahmen hier mehr als sprengen.

Wenn du dich in die Thematik allgemein einlesen möchtest, dann google mal nach dem „Seling-Urteil“.

Ansonsten wäre in so einem Fall wirklich nur der Gang zu einem Steuerberater ratsam. Der haftet im Zweifelsfall nämlich auch für Fehlberatung :smile:

Viele Grüße und viel Erfolg beim fiktiven Bauvorhaben :smile:

Sonja

Hi !

Neben den bisherigen Antworten, sei darauf hingewiesen, dass die Betrachtung hier im Wesentlichen für zwei Steuerarten (nämlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer) erfolgen muss.

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer würden ja sowieso anfallen.

Im Bereich der Einkommensteuer spielen vor Allem Fragen eine Rolle zu:

  • häusliches / außerhäusliches Arbeitszimmer
  • Betriebsvermögen (Teil von untergeordnetem Wert)
  • Art der Finanzierung (Abzug von Zinsen für gewerblichen Teil)
  • wesentliche Betriebsgrundlage (bei Geschäftsaufgabe)
  • Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits

Umsatzsteuerlich stellen sich Fragen wie:

  • Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten sowie den Nebenkosten (hierzu wurde „Seling“ ja schon angesprochen)
  • Eigennutzung
  • Fremdvermietung (Mieter vorsteuerabzugsberechtigt?)

Daneben sind sicherlich viele weitere Aspekte zu betrachten, um eine steuerliche Optimierung im jeweiligen Einzelfall zu erreichen. In praktischen Fällen empfiehlt sich bei solchen Gestaltungen IMMER vor der ersten Unterschrift der Gang zu einem Steuerberater.

BARUL76

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