Hallo zusammen,
mein Mann, meine Eltern und ich haben ein delikates Problem.
Mein Mann und ich bauten ein ZFH in das meine Eltern mit einzogen. Zum Fertigstellen des Hauses stellten uns meine Eltern Geldbeträge zur Verfügung. Momentan besteht kein Darlehensvertrag, Schenkung etc. zwischen ihnen und uns.
Jetzt sind wir bei der Steuererklärung darauf gestoßen, dass wir Steuervergünstigungen bekommen würden wenn wir einen Mietvertrag mit meinen Eltern schließen würden. Hier könnten wir wohl die vermietete Wohnung steuerlich absetzen, u. a. auch die dann vermietete Küche.
Da wir jedoch auch Geldbeträge zur Fertigstellung des Hauses von ihnen bekommen hatten, müssten wir zum Mietvertrag auch einen Darlehensvertrag schließen. Monatlich Mietschuld und Darlehenszinsen könnten sich ausgleichen.
Die Steuervergünstigungen würden bleiben.
Hier entsteht aber unser Problem.
Ich habe noch eine Schwester. Mit ihr sind alle Beteiligten verstritten. Vom Erbe meiner Eltern wird sie wohl ausgeschlossen.
Welches Recht kann sie im Falle eines Ablebens meiner Eltern geltend machen?
Wie kann man verhindern, dass sie Anspruch auf die Mietwohnung oder auf das Geld hat, dass meine Eltern uns für den Hausbau gegeben haben?
Es wäre super, wenn sich hierzu ein Experte finden würde.
Danke schon mal vorab.
P.S. Schenkung wäre möglich, jedoch gehen uns hier die steuerlichen Vorteilen jedes Jahr verloren. Wie kann man das alles umgehen?
Hallo,
bin kein Experte in Erbschaftsfragen,aber einige Grundlagen kenne ich (Beratung durch einen Notar ist gar nicht so teuer!):
Gem. der gesetzl. Regelung würde die Schwester (wenn beide Elternteile versterben) 50% des Erbes erhalten.
Damit auch 50 % des Darlehensanspruches gegenüber ihrer Familie.
Wird sie jedoch durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, hat sie nur Anspruch auf die Hälte davon d.h. 25 % des Erbes.
Falls ihre Eltern ihnen jetzt bereits etwas schenken, wird der Pflichtteilsanspruch ihrer Schwester weiter vermindert, da das Erbe insgesamt absinkt.Innerhalb von 10 Jahren werden jedoch solche Schenkungen dem Pflichtteil wieder zugeschlagen!!
Falls sie die erfolgte Geldübertragung nicht als Schenkung deklarieren wollen, machen sie einen Darlehensvertrag und einen Mietvertrag (beides zu marktüblichen Konditionen).Damit können sie die Sache steuerlich nutzen,sowohl bei ihnen als auch bei ihren Eltern.
für Steuerfragen hatte ich mich nicht registriert. Muss leider passen.
Zur weiteren Frage: Wenn die Schwester per Testament ausgeschlossen werden sollte, erhält sie einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben, der in Geld zu erfüllen ist. Er richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil, davon die Hälfte. Die Schenkung fällt auch hinein; die Höhe richtet sich nach dem Alter der Schenkung (pro Jahr zehn Prozent Abschlag). Eine Darlehnsschuld -also der Rest- fällt voll in die Berechnung.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.422 Tagen 1.704 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)
Hallo Anja31,
das sind spezielle Fragen, bei denen ein Steuerberater oder Rechtsanwalt besser weiterhelfen kann, zumal wir hier weder Rechtsberatung noch Steuerberatung machen dürfen.
Spontan würde mir einfallen, Wohneigentum zu schaffen und somit zwei Grundbücher anzulegen.
Damit gibt es eine saubere Trennung zwischen selbstgenutzter Wohnung und einer vermieteten Wohnung.
Eigentümer wärt ihr in beiden Fällen selber. Für die vermietet Wohnung gibt es Steuervorteile (Einnahme aus V+V mit AfA) und für den selbstgenutzten Teil könnten die Geldmittel der Eltern verwendet werden, da hier kein Steuervorteil entsteht.
Achtung bei der Miete. Diese darf nicht zu niedrig sein, da sie sonst vom Finanzamt nicht anerkannt wird und dann die Steuervorteile doch wieder entfallen. Deshalb werden Mietverträge mit Verwandten vom Finanzamt streng geprüft.
Hinsichtlich der verschenkten Beträge ist bei Tod der Eltern noch eine Anrechnung auf das Erbteil denkbar, hängt dann aber vom Zeitpunkt der Schenkung und des Todestages ab. Aktuell gilt hier noch ein Zeitraum von 10 Jahren, ist aber z.Zt. durch den Gesetzgeber in Überarbeitung. Würde sich also ggf kaum besser stellen als ein Darlehensvertrag.
Enterbungen sind übrigends zwar möglich, es besteht hier aber noch ein Pflichtteilsanspruch (= halber Erbteil). Dieser kann nur in wenigen Fällen entzogen werden. Das BGB spricht hier von groben Undank. Dazu gehören u.a. Mordanschläge auf den Vererbenden, grundlose Strafanzeigen, körperliche Misshandlung…
Es muss also schon heftiges passiert sein.
Deine Schwester kann vom erbe nicht ausgeschlossen werden, da sie Anspruch auf einen Pflichtteil hat.
Das betrifft auch den erhaltenen Geldbetrag. Von diesem steht ihr auch ein Mindestteil zu, den sie im Zweifelsfall von Euch zu erhalten hat. Auch der Darlehensvertrag ändert daran nichts.
Soweit ich weis, sind die Zinsen aus einem Privatdarlehensvertrag nicht steuerlich anzusetzen, lediglich die degressive Abschreibung des Anteils der Mietwohnung am Haus ist möglich. Dazu ist eine Teilungserklärung von Nöten, die den Anteil der Wohnung im Haus klar definiert.
Die Abschreibung der Zinsen setzt eine Bankenzulassung vorraus, da Darlehen gewerblich (wird es in diesem Fall) nur von Banken oder Instituten mit Bankenlizenz herausgegeben werden dürfen.
Dazu - habt Ihr ja auch schon erkannt - ist es notwendig einen Mietvertrag zu schließen.
Den Anspruch der Schwester auf Haus und Geld könnt ihr nicht verhindern, da ihr ein Pflichtteil zusteht. Dies setz allerdings ein Testament vorraus, in dem Deine Eltern erklären, das die Schwester nur einen Pflichtteil bekommt. Existiert das nicht, geht das Erbvermögen zu gleichen Teilen an die Kinder über.
Schenkung geht auch nicht, da die Schwester den gleichen Anteil fordern kann.
Antwort/en:
Ich bin es gewohnt, fundierte Antworten zu geben.
M.E. ist die Frage an mich als Kreditexperten falsch gestellt worden.
Stelle die Fragen zum Thema
-Schenkung/Mietvertrag/ggfs. Nießbrauch an einen Experten zum Thema „Steuerrecht“
-der Verwandten bei „Erbrecht“.
Dann ist die Trefferquote/Richtigkeit der Beantwortung
größer.
Alternativ:
Rechtsanwalt, Erstberatung ca. Euro 50,00.