ich bin Vater geworden und lebe nicht mit der Mutter zusammen. das Kind wird bei Ihr aufwachsen.
Unterhalt kann ich noch nicht zahlen, da ich noch Student bin, werde ich aber tun sobald ich es kann.
Habe ich in so einem Fall steuerliche Vorteile oder kann ich Gelder oder ähnliches beantragen, was mir das Leben leichter macht?
Sie haben keinerlei Vorteile. Kindesunterhalt wird nicht berücksichtigt.
Wenn Sie arbeiten können Sie sich das Kind 1/2 auf Ihre Steuerkarte schreiben, bringt aber nur einige Cent.
Die Mutter hat natürlich ein Recht auf Unterhalt und das Kind auch.Das Jugendamt kann ihr auf Antrag Unterhaltsvorschuss von 130 Euro im Monat zahlen, der Unterhalt den Sie zahlen müssen liegt allerdings erheblich höher. Dieses wird als schulden angerechnet und kann jederzeit gepfändet werden.
Sie können sich beim Jugendamt informieren, ich würde allerdings nicht dazu raten. Sonst kommt nur ein Anwalt für Familienrecht in Frage, dass wäre in jedem Fall der bessere Weg.
Gruss
Agnes
hallo,
die Kindsmutter kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
früher konnte mann ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
du kannst Bafög beantragen
wenn man keinen Kindesunterhalt bezahlen kann, so kann man auch nicht steuerlich (vermutlich) überhaupt was absetzen. Kindesunterhaltsansprüche verfallen nicht so einfach, nicht vergessen!
Gruß schnappi
Hallo,
solange Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keine steuerlichen Vorteile. Mit dem Unterhalt ist es dasselbe. Sie zahlen nichts, daher gibts auch nichts. Kindergeld steht Ihnen als Student bis zum 25. Lebensjahr zu. Ferner könnten Sie Bafög beantragen. Alle anderen Leistungen kann die Kindsmutter bzw. für das Kind(Stiftungen, Caritas, Jugendamt etc.)benatragen.
Sollten Sie Unterhalt zahlen können, können Sie die Ausgaben auch steuerlich geltend machen sofern Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben.
Voraussichtlich wird aber das Jugendamt auf Sie zukommen sobald Sie ein Einkommen haben und den geleisteten Unterhaltsvorschuss von Ihnen zurückfordern.
Alles Gute
zuerst finde ich es lobenswert, wenn Du zu Deiner Unterhaltsverpflichtung stehst.
Dein Einkommen als Student kenne ich nicht; aber es gibt auch Studenten, die durch Jobs viel Geld verdienen.
Die Mutter wird zum Sozialamt gehen wegen des Unterhaltes und das Sozialamt wird die Versorgung des Kindes sicherstellen, spricht Deinen Unterhalt zahlen.
Aber sei sicher: Dies mußt Du - spätestens nach Anschluß des Studiums zurückzahlen.
Vielleicht kann man ja mit der Mutter über einen Unterhaltsverzicht Unterhaltsreduzierung während des Studium verhandeln.
Den von Dir gezahlten Unterhalt kannst Du steuerlich geltend machen ( Anlage U ), sofern die Mutter unterschreibt, daß sie die Einnahmen versteuert.
Du kannst ein halbes Kind (besser einen halben Kinderfreibetrag) auf Deine Steuerkarte eintragen lassen.
Die Mutter kann, so lange Du keinen Unterhalt zahlen KANNST (nicht wollen gilt nicht) Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Das ist dann der Unterhaltsersatz.
Achtung: Für die Studienzeit KEINEN Titel unterschreiben oder sich auf Ratenzahlungen einlassen. Nach § 1603 BGB musst Du - da das STudium ja vor dem Kind da war - für diese Zeit nicht bezahlen.