Hallo liebe Community.
eine Arbeitnehmerin plant einen verkürzten Studiengang (3 Semester plus Abschlussarbeit) zu belegen. Der Arbeitgeber unterstützt das und würde sich ggf.
- an den laufenden Studiengebühren beteiligen oder bei guten Leistungen sogar übernehmen
oder - die Leistung nach Studienabschluss mit einer Einmalzahlung honorieren.
Die vorhandenen, sehr laienhaften, Steuerkenntnisse würden sagen, dass die zweite Variante sinnvoller ist, da bei einer Selbstzahlung der Studiengebühren alle dazu gehörigen Kosten absetzen kann inkl. der Gebühren.
Wenn der Arbeitgeber die Kosten / die Teilkosten übernimmt können wohl "nur " die dazugehörigen Kosten geltend gemacht und nicht das Studium an sich.
Kann jemand ggf. sagen, was in der Regel sinnvoller wäre? AN, LST Klasse 1, keine nennenswerten weiteren Angaben zur Steuererklärung (nur Gehalt, keine Sonderaufwendungen oder -zahlungen, die über den Mindestanspruch hinaus gehen).
Wäre für eine Info oder Tendenz dankbar.
Viele Grüße und herzlichen Dank.
MC