Steuerliche Vorteile beim Studium - was ist sinnvoller?

Hallo liebe Community.

eine Arbeitnehmerin plant einen verkürzten Studiengang (3 Semester plus Abschlussarbeit) zu belegen. Der Arbeitgeber unterstützt das und würde sich ggf.

  • an den laufenden Studiengebühren beteiligen oder bei guten Leistungen sogar übernehmen
    oder
  • die Leistung nach Studienabschluss mit einer Einmalzahlung honorieren.

Die vorhandenen, sehr laienhaften, Steuerkenntnisse würden sagen, dass die zweite Variante sinnvoller ist, da bei einer Selbstzahlung der Studiengebühren alle dazu gehörigen Kosten absetzen kann inkl. der Gebühren.
Wenn der Arbeitgeber die Kosten / die Teilkosten übernimmt können wohl "nur " die dazugehörigen Kosten geltend gemacht und nicht das Studium an sich.

Kann jemand ggf. sagen, was in der Regel sinnvoller wäre? AN, LST Klasse 1, keine nennenswerten weiteren Angaben zur Steuererklärung (nur Gehalt, keine Sonderaufwendungen oder -zahlungen, die über den Mindestanspruch hinaus gehen).

Wäre für eine Info oder Tendenz dankbar.

Viele Grüße und herzlichen Dank.
MC

Hallo Maja,

es gibt nicht sehr viele Dinge, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten kann; Aufwendungen für ein Studium gehören nicht dazu, egal ob es sich dabei um Werbungskosten oder um Sonderausgaben handelt.

Die Zuschüsse des Arbeitgebers werden also wie regulärer, steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn behandelt.

Die Steuerbelastung dieses Lohns ist (wenn sonst alles andere gleich ist) ein klein wenig niedriger, wenn er auf zwei verschiedene Kalenderjahre verteilt bezahlt wird.

Das spricht ganz klar für die erste Variante.

Das hier

habe ich nicht verstanden. Kosten des Studiums sind Kosten des Studiums, unabhängig davon, wie sie sich zusammensetzen.

Schöne Grüße

MM