Hallo liebe Forumler
Ich hoffe hier bin ich richtig.
Folgende Situation:
Beim Kauf einer Immobilie bekommt der Käufer vom Verkäufer zwei Grundbücher überreicht.
Während der Notar auf die Zusammenlegung der beiden Grundbücher drängt, da die Verwaltung sich einfacher gestalten lässt usw…
… Erzählt der Verkäufer, dass man durch zwei getrennte Grundbücher evtl. Steuern sparen kann bzw. früher Steuern sparen konnte.
Das eine Grundbuch ist für das Haus, das zweite ist für ein Erbpachtgrundstück, das vor ca. 8 Jahren aufgekauft wurde.
Somit würde das Grundstück mit dem Haus dem neuen Käufer gehören und die Zusammenlegung der beiden Grundbücher möglich.
Ich habe leider nichts darüber finden können.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Oder zumindest ein Anstoß in die richtige Richtung geben?
Danke schon mal im Voraus.