Steuerliche Zuordnung einer Dachsanierung

Hallo,
der Eigentümer eines Zweifamilienhauses bewohnt die Erdgeschosswohnung selbst. Das 1. OG und das Dachgeschoss sind an eine Partei vermietet. Der Eigentümer selbst hat keinen Zugang zum Dachgeschoss.
Obwohl das Dach intakt war hat der Eigentümer zur besseren Wärmeisolierung der Mietwohnung eine Dachsanierung mit Wärmedämmung durchführen lassen. Diese Maßnahme kommt alleine der Mieterin, die über eine Etagenheizung verfügt, zugute.
Nun gilt ein Dach immer als Bestandteil des gesamten Hauses und läßt sich daher steuerlich nicht eindeutig zuordnen. Hier allerdings geht es nicht um das Dach an sich, sondern um die Wärmeisolierung, die technisch bedingt jedoch eine Dachsanierung zur Folge hatte.
Könnte der Eigentümer daher die gesamte Maßnahme steuerlich absetzen?
Gibt es entsprechende Gerichtsurteile?

Diese Maßnahme kommt alleine
der Mieterin, die über eine Etagenheizung verfügt, zugute.

Nein, Dachdämmungen kommen immer allen Wohnungen zugute.