Steuerlicher Abzug von Ausbildungskosten

Liebe/-r Experte/-in,

meine Tochter ist 22 und hat bereits eine Ausbildung abgeschlossen. Sie wohnt noch zu Hause und möchte jetzt noch ein Studium - aber in einem ganz anderen Bereich - absolvieren, weil ihr der erlernte Beruf nun doch nicht liegt. Jeder hat eine 2te Chance verdient.

Ich für meinen Teil möchte jetzt wissen inwieweit ich die Kosten für diese 2te Ausbildung steuerlich ansetzen kann. Wie kann denn meine Tochter - sie will ja soviel wie geht dazu beisteuern - das Studiium steuerlich geltend machen.

Es wäre super, wenn ich ein paar Tips bekäme.

Vielen Dank schon mal.

VG

Zumindest bekommen Sie weiterhin Kindergeld, solange sich Ihre Tochter im Studium befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Steuerlich bekommen Sie den Kinderfreibetrag (2.184 €) und den Freibetrag für Ausbildungsbedarf (1.320 €). Diese verdoppeln sich, wenn Sie verheiratet sind, also insg. 7.008 €, werden aber mit dem Kindergeld verrechnet.

Vielen Dank schon mal.

MfG

Compfreak

Die Tochter soll die Kosten des Studium als vorweggenommene Werbungskosten (Anlage N) geltend machen.

Hallo,

im Regelfall sind alle „Werbungskosten“, Unterrichtsmaterialien, Reisekosten, Bücher, etc. steuerlich geltend zu machen. Einfach mal googeln oder bei Steuerberater erfragen. Je nach Betrag lohnt sich der Steuerberater wirklich.

Grüße