Hallo,
ich habe eine Frage zu den formalen Anforderungen an die Rechnung für den Abzug von Handwerkerleistungen gem §35a EStG.
Sachverhalt: Ich habe meine Küche und mein Bad neu herrichten lassen und nun vom Handwerker eine Rechnung bekommen, die beispielsweise in etwa so aussieht:
„Position 5: Lieferung und Montage von Wasserhahn - entspricht netto xx Euro“. Am Ende der Rechnung steht dann der Satz: „Der nach §35a EStG in der Rechnung enthaltene Betrag für Arbeitsleistung beträgt insgesamt yy Euro brutto.“
In den einzelnen Positionen der Rechnung wird also nicht sauber nach Material und Leistung getrennt („Lieferung und Montage…“), dafür am Ende aber der Gesamtbetrag für Arbeitsleitungen brutto genannt. Dabei werden allerdings nicht die Anzahl der geleisteten Stunden, der Nettostundensatz usw. getrennt ausgewiesen.
Daher meine Frage: Reicht eine Rechnung in dieser Art für das Finanzamt? Wenn nein, was genau muss in der Rechnung stehen und wie ist das in der Rechnung darzustellen?
Wo kann ich die formalen Anforderungen an die Rechnung nachlesen, damit eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist?
Danke und viele Grüße
Mark