Steuerlicher Einfluss der EU auf eine Personengesellschaft

Hi Leute,
inwiefern ist es für eine Personengesellschaft relevant, ob sich ihre Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in einem EU/EWR-Staat oder in einem Drittstaat befindet?
Finde da kaum einen Unterschied, bis die Verlustverrechnung bei passiv tätigen Betriebsstätten und der Möglichkeit, bei der Hinzurechnungsbesteuerung eine ausreichende Substanz nachzuweisen…
Gerade die ganzen EU-Richtlinien, die ja nur bei EU und EWR greifen, betreffen Personengesellschaften meines Erachtens nicht!?
Falls euch Antworten zu lang ist, bin ich auch über Schlagworte und Hinweise dankbar :smile:

Lg

Servus,

die Zusammenfassung EU/Drittland ist zu grob. Zwar ähneln sich die DBA-Texte, aber sie gleichen sich nicht: Jedes einzelne DBA kann im konkreten Einzelfall Überraschungen enthalten, und wenn es nur die Definition der „festen Einrichtung“ ist. Daher muss zuerst auf dieser Ebene angesetzt werden.

Schöne Grüße

MM

Die Besteuerung ist nach wie vor im Wesentlichen nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der Umsatzsteuer und bestimmter Bereiche wie dem Umwandlungsrecht und der Wegzugsbesteuerung. Eine gewisse Harmonisierung gibt es durch die Doppelbesteuerungsabkommen, und innerhalb der EU haben alle Staaten solche Abkommen untereinander geschlossen. Im Regelfall gilt für gewerbliche Einkünfte, dass diese am Ort der Betriebsstätte besteuert werden, unabhängig davon, ob es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist. Wenn also beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Produktionsstätte in Italien unterhält, wird diese in Italien besteuert.

Die deutsche Spielart der Besteuerung von Personengesellschaften auf Ebene der Mitunternehmer (Transparenzprinzip) ist übrigens den meisten anderen Ländern fremd.

Okay erst mal vielen Dank, soweit wusste ich das leider schon :smile:
Aber nehmen wir mal das Beispiel Großbritannien mit dem Brexit. Es sieht ja so aus, als würde GB jetzt entweder EWR-Staat oder Drittstaat werden.
Für Kapitalgesellschaften in Deutschland macht das einen Unterschied, da verschiedene EU-Richtlinien wegfallen (Bsp. Mutter-Tochter-RL, Zinz- und Lizenzrichtlinie etc.) Für eine Personengesellschaft scheint es mir aber völlig gleich zu sein, ob GB Drittstaat oder EWR wird. Das DBA mit GB existiert bereits, das wird sich doch nicht ändern und somit die aktuellen Harmonisierungen beibehalten!?

Weiß im Moment kein Schwein, was da wird. Und in die ganze Verschiebereiproblematik mit Zinsen, Lizenzen usw. dürfte ohnehin auch innerhalb der EU Bewegung kommen, seit den Luxleaks…