Hi Leute,
inwiefern ist es für eine Personengesellschaft relevant, ob sich ihre Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in einem EU/EWR-Staat oder in einem Drittstaat befindet?
Finde da kaum einen Unterschied, bis die Verlustverrechnung bei passiv tätigen Betriebsstätten und der Möglichkeit, bei der Hinzurechnungsbesteuerung eine ausreichende Substanz nachzuweisen…
Gerade die ganzen EU-Richtlinien, die ja nur bei EU und EWR greifen, betreffen Personengesellschaften meines Erachtens nicht!?
Falls euch Antworten zu lang ist, bin ich auch über Schlagworte und Hinweise dankbar
Lg