Steuerlicher Vorteil bei Pauschbetrag GdB 40 rückwirkend bis 2008 ?

Kann man einen aktuell ausgestellten GdB 40 ( Grad der Behinderung ) rückwirkend zum Mai 2008 auch rückwirkend bei der Steuererklärung ( Pauschbetrag ) geltend machen.

Hallo,

die Ausweise und Bescheide der Versorgungsämter, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Pauschbetrages feststellen, stellen sogenannte Grundlagenbescheide i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung dar. Diese Grundlagenbescheide haben Bindungswirkung für das Finanzamt. Steuerfestsetzungen sind daher auf Grund der nachträglichen Vorlage eines solchen Grundlagenbescheides zu ändern (nachträgliche Anerkennung eines höheren Grades oder überhaupt eines Grades der Behinderung.
Also den Bescheid des Vorsorgungsamtes dem Finanzamt vorliegen und beantragen die Bescheide ab Gültigkeit zu ändern.

Gruss

Kann man einen aktuell ausgestellten GdB 40 ( Grad der
Behinderung ) rückwirkend zum Mai 2008 auch rückwirkend bei
der Steuererklärung ( Pauschbetrag ) geltend machen.

Hallo Sydneysider !
Sorry, ich habe keine Ahnung.
Gruß von Maren

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Hallo,
das ist sehr hilfreich,man dankt
Gruss
Sydneysider