Hallo,
Die Konstruktion mit GmbH und Freiberufler hat rechtliche Vorteile und soll hier nicht diskutiert werden,
Gut, das war mir nicht ganz klar, weil einmal von Vermittlung und auch von Auftragnehmer die Rede war.
auch eine evtl. Scheinselbstständigkeit wurde ausgeschlossen. Es bleibt immer noch bei der Frage der optimalen Aufteilung (Provision) zwischen GmbH und Freiberufler, der als EDV-Berater tätig ist.
„Die“ optimale Aufteilung müßte man jedes Jahr neu festlegen, da dies vor allem auch vom persönlichen Steuersatz abhängt, der wiederum von den indiviuellen Realsachverhalten abhängt.
Grundsätzlich können solche in der Person des Steuerpflichtigen liegenden steuerlichen Vergünstigungen wie bspw. Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Altersvorsorgebeträge etc. pp. bei der Gewinnversteuerung der GmbH nicht berücksichtigt werden. Hier gibt es auch keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer. Für einen Freiberufler würde die gar nicht erst anfallen. Dann gibt es noch die Körperschaftssteuer, die hier ebenfalls keinen Freibetrag vorsieht.
Was dann nach Gewerbe und Köperschaftssteuer und Soli übrigbleibt, kann an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, wo es dann als Kapitalertrag der Abgeltungssteuer von 25% plus Soli unterliegt. Hier gibt es dann immerhin schonmal einen Freibetrag.
Letztlich muss man sich das dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse (Hebesatz und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten) selber ausrechenen, was nun besser wäre. Auf der Ebene des Freiberuflers gibt es dann noch die Gestaltungsmöglichkeit, die Bezahlung der an die GmbH geschickten Rechnungen zeitlich hin- und her zu schieben.
Grüße