Steuerlicher Vorteil: GmbH oder nur Freiberufler?

Hallo,

ein Berliner Freiberufler will eine GmbH anmelden, die gegenüber Kunden als Auftragnehmer fungiert (80 Euro/h). Die GmbH behält 10% der Umsätze als Vermittlungsprovision ein und reicht den Auftrag an den Freiberufler weiter, der 72 Euro/h an diese fakturiert. Weitere Betriebskosten sind vernachlässigbar gering. Da die GmbH dem Freiberufler gehört, trägt er sowohl die Steuern der GmbH als auch die persönliche Einkommenssteuer.
Frage: Wäre es steuerlich günstiger, die Provision zu erhöhen oder zu senken bei einem Jahresumsatz von 75 T€?
Vielen Dank für das Interesse
Daniel

welche Tätigkeit übt der Freiberufler aus?

wozu soll das gut sein?

Doppelte Stueererklärungen und aufgrund der Fragen wohl auch keine Ahnung!°

Lia

die besteuerung von gmbh’s gehört zum komplexesten, dass das deutsche steuerrecht zu bieten hat.
die höhe der provisionen kann in diesem fall steuerrechtlich nicht ohne auswirkung beliebig variiert werden (stichwort verdeckte gewinnausschüttung / einlage etc…).

hier empfiehlt sich der weg zu einem steuerberater.

Hallo,

ein Berliner Freiberufler will eine GmbH anmelden, die gegenüber Kunden als Auftragnehmer fungiert (80 Euro/h). Die GmbH behält 10% der Umsätze als Vermittlungsprovision ein und reicht den Auftrag an den Freiberufler weiter, der 72 Euro/h an diese fakturiert. Weitere Betriebskosten sind vernachlässigbar gering. Da die GmbH dem Freiberufler gehört, trägt er sowohl die Steuern der GmbH als auch die persönliche Einkommenssteuer.
Frage: Wäre es steuerlich günstiger, die Provision zu erhöhen
oder zu senken bei einem Jahresumsatz von 75 T€?

Warum hat man überhaupt diese Konstruktion gewählt. Verursacht ja erstmal nur einen erheblichen Aufwand. Steuerlich bringt sowas im Grunde nicht mehr allzuviel.
Was mir ganz außerhalb der Steuer gerade einfällt, ist die Frage, ob man mit nur einem Auftraggeber eventuell sowas wie scheinselbständig sein könnte und man sich für eine wenn überhaupt nur geringe Steuerersparnis einen Haufen anderer Kosten aufhalst.

Grüße

Die Konstruktion mit GmbH und Freiberufler hat rechtliche Vorteile und soll hier nicht diskutiert werden, auch eine evtl. Scheinselbstständigkeit wurde ausgeschlossen. Es bleibt immer noch bei der Frage der optimalen Aufteilung (Provision) zwischen GmbH und Freiberufler, der als EDV-Berater tätig ist.

Hallo,

Die Konstruktion mit GmbH und Freiberufler hat rechtliche Vorteile und soll hier nicht diskutiert werden,

Gut, das war mir nicht ganz klar, weil einmal von Vermittlung und auch von Auftragnehmer die Rede war.

auch eine evtl. Scheinselbstständigkeit wurde ausgeschlossen. Es bleibt immer noch bei der Frage der optimalen Aufteilung (Provision) zwischen GmbH und Freiberufler, der als EDV-Berater tätig ist.

„Die“ optimale Aufteilung müßte man jedes Jahr neu festlegen, da dies vor allem auch vom persönlichen Steuersatz abhängt, der wiederum von den indiviuellen Realsachverhalten abhängt.
Grundsätzlich können solche in der Person des Steuerpflichtigen liegenden steuerlichen Vergünstigungen wie bspw. Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Altersvorsorgebeträge etc. pp. bei der Gewinnversteuerung der GmbH nicht berücksichtigt werden. Hier gibt es auch keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer. Für einen Freiberufler würde die gar nicht erst anfallen. Dann gibt es noch die Körperschaftssteuer, die hier ebenfalls keinen Freibetrag vorsieht.
Was dann nach Gewerbe und Köperschaftssteuer und Soli übrigbleibt, kann an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, wo es dann als Kapitalertrag der Abgeltungssteuer von 25% plus Soli unterliegt. Hier gibt es dann immerhin schonmal einen Freibetrag.
Letztlich muss man sich das dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse (Hebesatz und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten) selber ausrechenen, was nun besser wäre. Auf der Ebene des Freiberuflers gibt es dann noch die Gestaltungsmöglichkeit, die Bezahlung der an die GmbH geschickten Rechnungen zeitlich hin- und her zu schieben.

Grüße

Vielen Dank, das sind die entscheidenden Hinweise. So kann der Freiberufler aufgrund der bekannten Sätze für Gewerbe-, Körperschafts-, Einkommens-, Abgeltungssteuer und Soli das Optimum errechnen. Bei Erreichen des persönlichen Est-Spitzensteuersatzes nähern sich die beiden Modelle (Freiberufler 42% Est - GmbH KöSt 15% + GewSt 4% + 25% AbgSt.) offenbar stark an.

LG von Daniel