Hallo,
in einem Vereinsumfeld werden Rechnungen und Spendenquittungen ausgestellt. Je nach Geschäftsvorfall halt.
Manche Sponsoren fragen nach einer Spendenquittung, obwohl sie bereits eine Rechnung haben.
Ich verstehe die Frage nicht nach der Spendenquittung nicht so ganz, sie haben doch auch keinen zweiten Geldfluss?
Zweite Frage: Wo ist denn der steuerliche Vorteil größer - bzw. gibt es überhaupt einen Unterschied?
Danke und einen schönen Sonntag noch
Bling
Ich empfehle den § 10b des Einkommensteuergesetzes durchzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html
Servus,
eine Spendenquittung darf in diesem Fall nicht ausgestellt werden, weil ein Unternehmer, dessen Leistung an den Verein an diesen fakturiert und von diesem bezahlt wird, weder Geld- noch Sachaufwand dafür trägt.
Die Leute, die danach fragen, sind das von Vereinen mit poetischer Kassenführung und gut ausgebauter Kumpelwirtschaft so gewöhnt, und bei den extrem selten geprüften kleinen gemeinnützigen Vereine fällt das auch nur dann auf, wenn falsche Spendenquittungen in einer unverhältnismäßigen Häufung auftreten.
Diese Quittungen werden dadurch aber nicht richtig, und wenn sie in dem Wissen ausgestellt werden, dass sie falsch sind, und mit der Absicht, dem Empfänger der Quittung einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, ist das strafbar.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
eine Spendenquittung darf in diesem Fall nicht ausgestellt
werden, weil ein Unternehmer, dessen Leistung an den Verein an
diesen fakturiert und von diesem bezahlt wird, weder Geld-
noch Sachaufwand dafür trägt.
Den Satz verstehe ich nicht. Oder ich gehe von anderen Dingen aus. Der Unternehmer zahlt und bekommt in Gegenleistung die Benennung als Sponsor samt Werbeflächen auf einer Sportveranstaltung. Deshalb bekommt er eine Rechnung.
Und vielleicht zur weiteren Erläuterung:
Der Verein hat in Vergangenheit Rechnung und Spendenquittung ausgestellt. Nach Wechsel im Vorstand und Fortbildung ist dies als fehlerhaft aufgefallen und es wird seitdem sauber getrennt. Ein Teil der betroffenen Unternehmen meldet sich nun beim Verein, dass keine Spendenquittung eingegangen ist. So lautet die Beschreibung des fiktiven Beispiels.
Das Spendenbescheinigung und Sponsorenrechnungen verschiedene Dinge sind, ist mir klar.
Ich habe nur gegrübelt, warum die teilweise oft beides haben wollten. Dies hier ist bestimmt eine Erklärung.
Die Leute, die danach fragen, sind das von Vereinen mit
poetischer Kassenführung und gut ausgebauter Kumpelwirtschaft
so gewöhnt, und bei den extrem selten geprüften kleinen
gemeinnützigen Vereine fällt das auch nur dann auf, wenn
falsche Spendenquittungen in einer unverhältnismäßigen Häufung
auftreten.
Der Kassenwart kann natürlich den Unterschied zwischen den beiden Belegen erklären. Genial wäre es natürlich, wenn man dem Unternehmer zusätzlich noch erklären könnte, dass er mit der als Aufwand gebuchten Rechnung auch steuerlich viel besser fährt. Deshalb der zweite Teil er Frage.
LG
Bling
Servus,
ah ok, das ist andersrum: Verein erbringt eine Leistung an den Unternehmer. Das habe ich nicht richtig gelesen.
Im Ergebnis bleibt sich das gleich: Der Unternehmer kann sich aussuchen, ob er spenden will, oder ob er eine Gegenleistung (Bandenwerbung, Trikotwerbung etc.) erhalten will. Beides gleichzeitig geht nicht: Für Spenden gibt es keine Gegenleistung.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder