Hallo,
wo wird das steuerliche Einlagekonto (§27 KStG) in der Handels/Steuerbilanz dargestellt? Ist das unter Verbindlichkeiten auszuweisen oder ist es doch teil des Eigenkapitals, aber dann freigestellt? Irgendwie finde ich in §266 HGB nicht, was irgendwie zum Steuerlichen Einlagekonto passt außer evtl in „andere Gewinnrücklagen“
Gruß
Stefan