Steuerliches Einlagekonto bilanzieren

Hallo,

wo wird das steuerliche Einlagekonto (§27 KStG) in der Handels/Steuerbilanz dargestellt? Ist das unter Verbindlichkeiten auszuweisen oder ist es doch teil des Eigenkapitals, aber dann freigestellt? Irgendwie finde ich in §266 HGB nicht, was irgendwie zum Steuerlichen Einlagekonto passt außer evtl in „andere Gewinnrücklagen“

Gruß
Stefan

Hallo,

wo wird das steuerliche Einlagekonto (§27 KStG) in der
Handels/Steuerbilanz dargestellt?

Nirgends

Ist das unter
Verbindlichkeiten auszuweisen oder ist es doch teil des
Eigenkapitals,

richtig

aber dann freigestellt? Irgendwie finde ich in
§266 HGB nicht, was irgendwie zum Steuerlichen Einlagekonto
passt außer evtl in „andere Gewinnrücklagen“

„Stl Einlagekonto“ ist ein Begriff aus der KSt,und hat mit dem HGB nichts am Hut. Das wird auch nicht separat ausgewiesen oä.