Steuerminderung bei Kleingewerbe?

Folgender fiktiver Fall:

* Kleinunternehmer G. hat keine anderen Einnahmequellen und verdient im Jahr 2009 relativ viel; er liegt deutlich über dem Einkommensteuerfreibetrag.

* Im Jahr 2010 brechen G. die Geschäfte weg, so dass sein Gesamteinkommen deutlich unter dem Steuerfreibetrag liegt.

Frage: Hat G. eine Möglichkeit, seine Steuerlast des Jahres 2009 zu mindern, auch unter dem Aspekt, dass er allein mit den Einnahmen des Jahres 2010 seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann?

Danke.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html