eine GmbH (Gesellschafter mit 51%) beteiligt, ist in die
Insolvenz gegangen. Der GmbH wurden auch verzinsliche Privatdarlehen des Gesellschafters langfristig zur Verfügung gestellt.
Durch die Insolvenz wurde das Stammkapital und die
Darlehen nicht zurückgezahlt und sind somit für den Gesellschafter verloren.
Die GmbH bestand über 20 Jahre und die Gewinne wurden
ebenso wie die Zinsen versteuert.
Sind die eingetretenen Verluste
in der Steuererklärung des ehemaligen Gesellschafters anrechenbar und somit steuermindernd?
Sind evtl. auch die Aufwendungen die der Gesellschafter privat
im Rahmen des Insolvenzverfahrens hatte wie RA
usw. anrechenbar?
Danke für die Hilfe…
Ich unterstelle, dass die Darlehen nicht zu einem Gewerbebetrieb gehörten sondern dem Privatvermögen zuzurechnen waren. Der Verlust der Darlehen kann dann nicht steuerlich genutzt werden. Das spielt sich auf der privaten Vermögensebene ab. Wenn Sie zu einem Gewerbebetrieb gehörten, wäre das anders.
Der Verlust der Stammeinlage wäre bei Auflösung der Gesellschaft über § 17 EStG ggf. steuerlich nutzbar.
Ich unterstelle, dass die Darlehen nicht zu einem
Gewerbebetrieb gehörten sondern dem Privatvermögen zuzurechnen
waren. Der Verlust der Darlehen kann dann nicht steuerlich
genutzt werden. Das spielt sich auf der privaten
Vermögensebene ab. Wenn Sie zu einem Gewerbebetrieb gehörten,
wäre das anders.
Schon wieder eine Antwort, die so pauschal einfach nur falsch ist.
Woher beziehen Sie eigentlich Ihre „Weisheiten“ ???
Darlehen, die der Gesellschafter seiner GmbH gibt, können sehr wohl im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigungsfähig sein, wenn es sich um eigenkapitalersetzende, Krisen- oder Finanzdarlehen handelt.
Dazu gibt es Rechtsprechung ohne Ende, siehe auch H 17 Abs. 5 [Kapitalersetzende Darlehen] EStH 2008 oder auch BMF vom 08.06.1999, BStBl I, Seite 545