Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich bin seit ein paar Monaten aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekommen, bin arbeitssuchend ohne Arbeitsamt, Harz IV etc) bzw. werde in den nächsten Monaten eine Gasstätte mit meiner Frau eröffnen. Z.Z. ohne festes Einkommen ausser dass ich krankgeschrieben bin und von meiner Ausländischen Versicherung einen monatlichen Verdienstausfall bezahlt bekommen (ca. Euro 2000). Muss ich auf dies Steuern zahlen und wieviel ungefähr? Gibt es andere Möglichkeiten?
Würde mich über Eure Antwort freuen. Vielen Dank
Erich
Hallo Erich, auf die Frage kann ich leider derzeit nicht antworten.
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Lieber Herr Re.,
kann nicht viel zu Ihrem Fall sagen, da Ausland unterschiedlich im Steuerwesen def. wird. Inwiefern das Doppelbesteuerungsgesetz bei Ihnen zutrifft ist auch offen… Nur soviel, falls Sie keine inländichen Einkünfte erziehlen sollte für Sie erstmal das Steuerproblem entfallen. Sobald Sie Ihr Lokal eröffnen, viel Erfolg in Ihrer Unternehmung, müssen die Einnahmen aus der ausländischen Krankenkasse unter vorbehalt des Doppelbesteuerungsabkommens und des Progressionsvorbehalts, angegeben werden…
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen…
Lieben Gruß
S. Kariptas
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Solltest du eine Einkommensteuererklärung abgeben und andere Einkünfte haben, wird das Krankengeld in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“ einbezogen.
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Hallo Erich,
da müsste man eigentlich wissen, wo Du im Ausland gelebt hast. Denn es kann sein, dass es da ein so genanntes Doppeöbesteuerungsabkommen gibt, was eigentlich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sein soll. Hat Deutschland das Besteuerungsrecht, brauchst Du nichts befürchten. Das Krankengeld unterliegt zwar dem Progressionsvorbehalt. Da Du aber keine anderen Einkünfte hast, wirkt er sich nicht aus. Ich könnte Dir erklären, was der Progressionsvorbehalt ist. Lass ich aber, da man Niemand mit überflüssigen Dingen belasten soll.
Schöne Grüße aus Bremen nach wo anders
Charly
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Hallo Erich,
ich kann es nicht sagen. Die Angabe ist zu ungenau. Wenn Du -aus finanziellen Gründen- keinen Steuerberater fragen möchtest, musst Du genau erklären um welche Einnahmen aus dem Ausland es sich handelt.
Du bis grundsätzlich wieder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Mit Deinem Einkommen aus dem In- und Ausland. Es gibt aber zwischenstaatliche Abkommen in denen geregelt ist, wer das Besteuerungsrecht hat.
Du kannst ersteinmal davon ausgehen, dass dieser Betrag in Deutschland steuerpflichtig ist.
Viele Grüße
Dirk
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