Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich suche nach Recherchetipps oder noch besser weiterführenden Infos, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten eines außereurop. Gastschulaufenthalts zumindest teilweise steuerl. geltend zu machen.
Unsere Tochter, 16 Jahre, ist von ihrer hiesigen Schule für ein Schulhalbjahr beurlaubt worden um an einer kanadischen öffentl. Highschool (kein Internat oder Eliteschule) zu lernen. Diese Zeit wird ihr auf die Schulzeit hier angerechnet, d.h. der Aufenthalt wird anerkannt.
Müßte dann nicht auch zumindest das dort bezahlte Schulgeld, analog dem an hiesigen anerkannten Ersatzschulen zu berücksichtigende Schulgeld, als Sonderausgabe anerkannt werden können ?
Der EuGh hat zuletzt die dt. Steuerverwaltung angewiesen, im EU-Ausland gezahltes Schulgeld anzuerkennen, wenn auch wegen der sonst drohenden Wettbewerbsverzerrung zwischen dt- und EU-ausländ. Schulen. Aber folgt daraus nicht auch ein Anspruch auf Gleichbehandlung aus Sicht der Eltern/Zahler von Schulgeld ? Kommt es dann nicht eher auf die Anerkennung und Anrechnung einer absolvierten Schulzeit auf die deutsche Schullaufbahn an als auf den Ort, wo diese schulische Leistung erbracht wurde ?
Das ist sicher eine sehr spezielle Fragestellung und schließt evt. sogar eine rechtl. Überprüfung ein, aber es betrifft sicher nicht wenige Eltern,
mit freundlichem Gruss
Uwe
Ich kenne auch nur Anerkennung des Schulgeldes. Das ist
aber ein Themenbereich aus Steuern den ich nicht 100%
vertreten kann.
Gruß