Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

es wäre schön, wenn mir jemand bei folgendem Problem helfen könnte:

Mein Mann zahlt Unterhalt an seine volljährige Tochter, die in Rom studiert. Bei der Einkommensteuererklärung für 2008 wurde dieser Unterhalt nicht akzeptiert, weil das Konto, auf das er geht, den Namen der Exfrau meines Mannes trägt.
Kann man gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen? Und wie kann man nachweisen, dass wirklich die Tochter das Konto benutzt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hallo,

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Hallo Nikola2,
die Tochter soll die verfügungsgewalt über das konto nacheisen oder eine unterhaltsbescheinigung ausstellen. da gibt es ein formular.
gruß Riederinger