Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
also kurz und knapp.

Also ich habe 2008 Ende Dezember eine Rechnung gestellt und Anfang Januar 2009 den dazugehörigen Bankeingang!

Mir sagte jemand, da ich auch keine Einkommensteuer zahle, und wenig Einnahmen habe, das ich unter die IST Steuer falle und ich diesen Betrag von 270,70 erst 2009 versteuern muss (Rechnungseingang)

Was ist eigtl. die IST Steuer

Also ich habe sowenig Einahmen, dass gar keine Einkommenssteuer anfällt sondern nur Umsatzsteuer.

2007 hatte ich einen Gewinn von 620 Eu, bekomme auch ALG 2. Und musste dem FA ca. 120 Eu Umsatzsteuer zahlen.

Also muss ich einen Rechnung die 2008 gestellt wurde, aber erst 2009 bei mir auf dem Konto einging, zur Steuererklärung 2008 mitzählen oder 2009?

2009 wär mir lieber, Umsatzsteuerzahlung würde ich gern noch etwas rausschieben.

naja kurz wurde es nicht, hofftl versteht Ihr es, steuerlich bin ich eine Null.

Hallo,

also kurz und gut…es ist wirklich notwendig,daß sie sich an einen fachmann wendenzB Steuerberater oder Buchhaltungsbüro.

1.Frage
Haben Sie ein gewerbe angemeldet?
Welche Gewinnermittlungsart wurde gewählt?
etc…

Im einfachsten Fall haben Sie eine Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen und dann gilt die IST-Versteuerung d.h. Sie bezahlen die Umsatzsteuer in dem jahr in dem sie den Betrag erhalten haben.
Aber bei diesen geringen Umsätzen sollten Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln, falls noch möglich.
Das heisst–keine Umsatzsteuer mehr auf den Rechnungen.
Klären Sie das bitte mit Ihrem Finanzamt ab…

Da Sie sowenig Ahnung von Steuern haben, ist es wirklich sinnvoll sich Hilfe zu holen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und denken Sie daran Ihre Einnahmen der Arge zu melden!!!

Gruß

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Hallo senora,
ob Du der IST- oder SOLL-Besteuerung unterliegst, hängt davon ab, was Du bei der Einholung Deiner Steuernummer beim FA angegeben hast.
In der Regel als Freiberufler wählst Du die IST-Besteuerung.
IST-Besteuerung: Du zahlst Deine Umsatzsteuer in dem Monat, wann Du das Geld bekommst. Also im Jan 2009.
Wenn Du eine Rechnung schreibst, reichst Du die MwSt weiter an den Kunden. Und wenn Du dann den Betrag vom Kunden bekommst, gibst Du den MwSt-Betrag an Dein FA ab.
Hier noch ein Link dazu:
http://www.gruenderlexikon.de/ist-besteuerung-336.html

Schieben ist allerdings etwas, was Finanzämter garnicht gerne mögen.

Gruss

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He Du,

also ich bin beides Gewerbe, und Freiberuflich…
Aber ich denke mal ich steh auf IST Besteuerung ;DDDD

Wird schon gut gehen, ich denke auch bestimmt hab ich das, ich mache 1 mal im Jahr Steuererklärung und musste noch nie Einkommensteuer zahlen. Habe auch nur 4000 Brutto 2008…

Bekomme ja ALG 2

Nun ja ,

Grüsse,

ich mach das mal so, wenn Sie fragen, dann sag ich Ihnen dass ich der Annahme war ich habe IST Besteuerung.

Und ich lass die Rechnung nicht weg, aber schieben würde ich die Umsatzsteuer -auf 2009- gern.

Gruss,

Claudia

Danke für die Info

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Man unterscheidet bei der Umsatzsteuer = Soll und Ist Besteuerung.
Sollbesteuerung = Umsatzsteuer muss in dem Monat dem Finanzamt gemeldet werden, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Bei dir = Dezember
Istbesteuerung = die Umsatzsteuer ist in dem Monat der Zahlung = bei dir Januar 2009 anzumelden

Du hättest aber als Kleinunternehmer gem. § 19 des Umsatzsteuergesetzes auf das Berechnen der Umsatzsteuer verzichten können. Du hast dazu einen Fragebogen vom Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung bekommen.

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Hallo,
leider erst mit etwas Verspätung die Antwort:
wenn man nicht bilanziert, sondern nur eine sog. Ein/Ausgaben-Abrechnung macht, dann ist der Tag des Geldeingangs entscheidend, m.W. bei einem Scheck sogar erst der Tag der Gutschrift auf dem Konto.
Also bei Geldeingang ganz einfach zuzuordnen und somit erst im Jahr 2009 zu versteuern bzw. anzugeben.

Gruss
Peter

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Liebe/-r Experte/-in,
also kurz und knapp.

Also ich habe 2008 Ende Dezember eine Rechnung gestellt und
Anfang Januar 2009 den dazugehörigen Bankeingang!

Mir sagte jemand, da ich auch keine Einkommensteuer zahle, und
wenig Einnahmen habe, das ich unter die IST Steuer falle und
ich diesen Betrag von 270,70 erst 2009 versteuern muss
(Rechnungseingang)

Was ist eigtl. die IST Steuer

Also ich habe sowenig Einahmen, dass gar keine
Einkommenssteuer anfällt sondern nur Umsatzsteuer.

2007 hatte ich einen Gewinn von 620 Eu, bekomme auch ALG 2.
Und musste dem FA ca. 120 Eu Umsatzsteuer zahlen.

Also muss ich einen Rechnung die 2008 gestellt wurde, aber
erst 2009 bei mir auf dem Konto einging, zur Steuererklärung
2008 mitzählen oder 2009?

2009 wär mir lieber, Umsatzsteuerzahlung würde ich gern noch
etwas rausschieben.

naja kurz wurde es nicht, hofftl versteht Ihr es, steuerlich
bin ich eine Null

Die Versteurung für die Einkomensteuer richtet sich nach der gewählten „Abschlussart“, ob Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz. Bei der EÜR wird die Rechnung dann als Einnahme verbucht, wenn Sie bezahlt wird.
Im Umsatzsteuerrecht kennt man Soll- und Ist-Versteuerung. Bei der Soll-Versteuerung werden die Rgn dann versteuert, wenn sie geschrieben werden, bei der Ist-Versteuerung, wenn sie bezahlt werden.

Im Prinzip ist bei der EÜR IST-Versteuerung die zutreffende Umsatzversteuerung.
Bei weiteren Fragen bitte melden.
Gruß

Hallo,
also bei den Einnahmen solltest Du die >Kleinunternahmerregelung anwenden.
Bigi