Liebe/-r Experte/-in,
wie lange muss man Hundesteuer nachzahlen? Aufgrund eines Fehlers bei der Bank wurde in den letztne Jahren die Hundesteuer nicht von meinem Koto abgebucht. Dies ist mir jetzt aufgefallen, dem Amt offenbar noch nicht(klingt komisch, ist aber so). Ich würde dies jetzt gern richtig stellen aber nicht nachzahlen…
Vielen Dank für die Antworten, Gruß Vivian
Hallo Vivian,
ich gehe davon aus, dass Du eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hast und die Behörde die Hundesteuer nicht eingezogen hat, stimmts?
Wenn Du das jetzt richtig stellst, ist das zu Deinem Nachteil, denn die Zeit arbeitet für Dich. Die Verjährung in solchen Angelegenheiten beträgt nach der AO (Abgabenordnung) 5 Jahre, d.h. jedes Jahr an Silvester verjährt 1 Jahr Hundesteuernachforderung. Am 31.12.2009 (richtig: mit Ablauf des 31.12.2009, exakt in der logischen Zeitspanne zwischen 31.12. 24:00 Uhr und 01.01. 0:00 Uhr) würde somit der Anspruch aus dem Jahr 2004 verjähren. Wenn Du Dich jetzt bei der Behörde meldest, fordern sie mit Sicherheit die Hundesteuer aus den Jahren 2004 bis 2009 (das sind 6x Hundesteuer) von Dir nach.
Ich hoffe, diese Information hilft Dir bei der Entscheidungsfindung.
Uebrigens ist Verjährung von Geldforderungen zum 31.12. des Jahres auch ein Grund, warum sich an Silvester viele Menschen freuen, andere hingegen sich ärgern…
Gruss Barbara
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Gruss Vivian
Liebe/-r Experte/-in,
wie lange muss man Hundesteuer nachzahlen?
Hallo Vivian,
ich bin Experte im Bereich Messen, Steuern, Regeln, Automatisierung usw.
Daher kann ich leider nicht weiter helfen.
Ich wünsche trotzdem viel Erfolg.
Viele Grüße,
Dirk
Boah, da habe ich keine Ahnung. Hundesteuer hat mit den „normalen“ Steuern so gar nichts zu tun.
Sorry!