Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Fall : Finanzberater arbeitet ausschließlich auf Provisionsbasis und muss in 2008 Steuern nachzahlen über Einnahme-Ausgabe-Überschuss-Re.

In 2009 fallen große Storno-Provisionen an, so dass kaum Verdienst überbleibt - kann man für 2008 eine Sparrücklage oder etc. für solche Prov.- Storno`s anlegen, da die zu versteuernden Prov.-Einnahmen ja somit nicht verdient sind?..oder geht das nur bei Bilanzierung?

Danke für Antworten.

Hallo !
Das ginge leider nur im Falle der Bilanzierung für 2008 „Rückstellung §249 HGB“. Es wäre daher überlegenswert für 2008 eine Bilanz zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Zingelmann

Hallo Chrisi,

hier gibt es beim Einnahmen-Überschuss-Rechner leider gar keine Möglichkeiten.
Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip, das heißt, die Gelder, die 2008 tatsächlich geflossen sind, sind auch zu versteuern, unabhängig davon, ob 2009 große Teile davon zurückbezahlt werden müssen.

Einzige Möglichkeit wäre die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für künftige, geplante Anschaffungen.
Diese Rücklage muss spätestens nach 3 Jahren oder aber bei erfolgter Anschaffung wieder aufgelöst werden.

Wichtig: unbedingt beim Finanzamt die Vorauszahlungen für 2009 anpassen lassen. Das Finanzamt will in der Regel für das laufende Jahr Vorauszahlungen in gleicher Höhe.
Formloser schriftlicher Antrag mit Begründung genügt.

Bei der Bilanzierung besteht der Unterschied, dass noch nicht ausgezahlte Provisionen, die von der Vermittlungsgesellschaft zurückgestellt werden (Stornoreserve) ebenfalls zusätzlich sofort zu versteuern sind.
Die Umstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf Bilanz ist bei dieser Gewerbeart genauestens von einem Steuerberater zu überprüfen, da sonst leicht ein klassisches Eigentor entstehen kann.

Gruß
Lawrence

Hallo Chrisi,

leider kann man bei einer EÜR keine Rückstellung bilden. Das geht nur bei einer Bilanz. Auch die alte Ansparabschreibung ist für 2008 nicht mehr anwendbar. Der neue Investitionsabzugsbetrag lohnt nur, wenn auch wirklich eine Investition durchgeführt wird.

Der Übergang zu Bilanz kann evtl. lohnend sein, da Rückstellungen gebildet werden können. Allerdings ist zu beachten, dass die Stornoreserve in diesem Fall als Forderung zu erfassen ist.

Also vorher lieber vom Steuerberater prüfen lassen. Ich hoffe die schlechte Nachricht hilft dir trotzdem ein wenig.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten

Eine Ansparrücklage ist unabhängig davon, ob bilanziert oder eine EÜR gemacht wird. Neu ist jedoch, wenn die Rücklage später aufgelöst werden muß, weil keine entsprechenden Investitionen getätigt wurden, wird dies im Jahr der Bildung gemacht und der ursprüngliche Steuerbescheid korrigiert und die Nachzahlung entsprechend verzinst!

Viele Grüße

T1