Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe für meine vermietete Eigentumswohnung die Nebenkosten/Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 von meinem Verwalter erhalten.

Als Anlage habe ich eine Rechnungskopie über 9500 Euro wegen einer Dachreparatur erhalten, die aber nicht mit den anderen Reparaturkosten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt bzw. abgerechnet wurde.

Die 9500 Euro hat der Verwalter aus der Instandhaltungsrücklage genommen.

Kann ich die Rechnung über 9500 Euro separat bei der Einkommenssteuererklärung angeben (anteilsmäßig), auch wenn das Geld aus der Instandhaltungsrücklage genommen wurde ?

Mit freundlichen Grüßen
Josch

Hallo Josch,

klare und einfache Antwort:

Ja!

Es ist so, dass die Einzahlungen in die Rücklage keinen steuerlich abzugsfähigen Aufwand darstellen.
Der Aufwand entsteht tatsächlich erst bei Rücklagenentnahme.

Gruß
Lawrence

Hallo Josch,

Du bist Mieter oder Vermieter?
und solltest du Vermieter sein, wäre noch die Frage ob die Instandhaltungsrücklage auf den Mieter umgelegt wurde, ergo er die Kosten tatsächlich getragen hat.

Gruß
Maverick

Hallo,

wie beschrieben, bin ich Vermieter. Die Kosten trage ich.

Gruß
Josch

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Schönes WE!

Gruß
Josch

Hallo Lawrence,

könntest Du mir bitte noch eine Steuerfrage beantworten?

Wo muss ich die steuerfreien Verpflegungszuschüsse des Arbeitgebers aus Zeile 20 in die Steuererklärung setzen?
Habe auch keine weiteren Belege von den Dienstreisen.

Danke im Voraus!

Gruß
Josch

Hallo Josch,

Anlage N, Zeile 56.
Aber aufpassen, in Zeile 55 den gleichen Betrag als Aufwand eintragen.

Gruß
Lawrence