Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Fall- in den ersten Monaten der selbst Tätigkeit wurde ein Privatfahrzeug genutzt = jeder betriebl gefahrener km zu 0,30 € absetzbar?
Anschließend wurde ein kleines Leasingfahrzeug angeschafft…die Leasingraten + Versicherungen, Steuern sind absetzbar - kann zusätzich ebenfalls pro km 0,30 € Entfernungspauschale angesetzt werden statt Tankquittungen zu sammeln?..Was ist, wenn das Auto zu 10% oder 20 % oder 30 % privat genutzt wird- gilt hier 1% vom Listenpreis?
Danke für die Mühe + Antworten.

Hallo, so einfach ist es nicht.
1% Regelung nur, wenn durch 3 Monatige Aufzeichungen
nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 %
betrieblich genutzt wird.
0,3 pro Kilometer nur, wenn es sich nicht um
notwendiges PV handelt
Wenn FAhrtenbuch verwendet wird, dann werden die Kosten
um den Anteil der privaten Fahrten gekürzt.

Gruß Udo

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Fall- in den ersten Monaten der selbst

Tätigkeit

wurde ein Privatfahrzeug genutzt = jeder betriebl

gefahrener

km zu 0,30 € absetzbar?
Anschließend wurde ein kleines Leasingfahrzeug
angeschafft…die Leasingraten + Versicherungen,

Steuern sind

absetzbar - kann zusätzich ebenfalls pro km 0,30 €
Entfernungspauschale angesetzt werden statt

Tankquittungen zu

sammeln?..Was ist, wenn das Auto zu 10% oder 20 %

oder 30 %

privat genutzt wird- gilt hier 1% vom Listenpreis?
Danke für die Mühe + Antworten.

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Fall- in den ersten Monaten der selbst Tätigkeit
wurde ein Privatfahrzeug genutzt = jeder betriebl gefahrener
km zu 0,30 € absetzbar?..JA
Anschließend wurde ein kleines Leasingfahrzeug
angeschafft…die Leasingraten + Versicherungen, Steuern sind
absetzbar - kann zusätzich ebenfalls pro km 0,30 €
Entfernungspauschale angesetzt werden statt Tankquittungen zu
sammeln?..NEIN

Was ist, wenn das Auto zu 10% oder 20 % oder 30 %

privat genutzt wird- gilt hier 1% vom Listenpreis?
Danke für die Mühe + Antworten.

Hallo ! Entschuldigen Sie die kurzen Antworten, bin bis 07.10. im Urlaub

Hallo,

bei der Absetzung der tatsächlichen Kosten kann keine Km-Pauschale angesetzt werden. Hier müssen sämtliche Tankquittungen gesammelt werden.
Hierbei kann dann entweder die 1%-Methode oder die Fahrtenbuch-Methode angewendet werden.
Entweder man versteuert monatlich 1% des Bruttolistenpreises als Eigennutzung oder die tatsächlichen privaten Km nach Fahrtenbuch.
Um nur 20 oder 30% der Kosten als Privatnutzubng ansetzen zu dürfen ist damit die Führung eines Fahrtenbuches unbedingt erforderlich.
Das Fahrtenbuch muss ein „Buch“ sein, keinesfalls eine Excel-Tabelle am PC.
Die Eintragungen dürfen nicht abänderbar sein.

Gruß
Lawrence

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich denke, Ihre Anfrage hat sich aufgrund der vergangenen Zeit erledigt.

Beste Grüße