Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen, liebe Steuerexperten!
Wir sitzen gerade an der Steuererklärung und haben eine Frage:
Mein Mann hatte eine Herz-OP mit anschließender Reha. Kann ich meine Fahrtkosten, um ihn im Krankenhaus bzw. in der Reha zu besuchen, absetzen? Den Mitgliedsbeitrag in der Herzstiftung? Bücher? Den Ergometer, der seitdem notwendig ist? …
Freue mich über hilfreiche Tipps und sage schon mal VIELEN DANK für eure Mühe!!
Juliane
Hallo Juliane,
den Beitrag für die Herzstiftung kannst Du unter Spenden eintragen.
Bücher und Ergometer dürften als Arztkosten bei den außergewöhnlichen Belastungen auch kein Problem darstellen.
Die Besuchsfahrten sind allerdings nicht abzugsfähig.
Dies fiele unter außergewöhnliche Belastungen.
Die Kosten müssen also außergewöhnlich sein.
Es ist nicht außergewöhnlich, dass du einen nahen Verwandten im KH oder in der Reha besuchst. Außergewöhnlich wäre es, dies nicht zu tun.
Die eigene Fahrt deines Mannes zur Reha und zurück ist aber wiederum abzugsfähig.
Gruß
Lawrence
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry, da muss ich passen. Nicht mein Spezialgebiet.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo juliane
fahrten zum Krankenhaus und alle sonstige Aufwendungen i.Z. m. der Krankheit können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings muss eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung pro Jahr überschritten sein, bevor sich die Kosten steuerlich auswirken.Diese beträgt bei Verheirateten ohne Kinder zwischen 4 und 6% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Kostenloser steuernewsletter auch unter: www.asg-steuer.de Rubrik aktuelles
Danke für die schnelle und kompetente Antwort!!
LG
Juliane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kein Problem!
Trotzdem DANKE!
LG
Juliane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Juliane,
ja, das sind außergewöhnliche Belastungen. Grundsätzlich gilt: Erstmal alles eintragen. Mehr als Streichen kann das Finanzamt nicht. Zumindest die Fahrten und das Ergometer sollten ohne Probleme anerkannt werden.
Hallo Juliane,
wenn Ihre Frage noch nicht ganzheitlich beantwortet ist, bitte noch mal melden. Danke
Beste Grüße
Dr. Winkler