Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde ab 1.1.2010 eine Firma gründen, die Veranstaltungen organisiert, wie z.B. einen Comedian in unsere Kleinstadt holen,Seminare veranstalten etc.
Nun stellt sich mir die Frage der Rechtsform…im Moment ist es so, dass ich ab 1.12.09 arbeitslos werde. Ich würde also vom Arbeitsamt die Unterstützung durch Arbeitslosengeld plus 300 Euro für Versicherung etc für 9 Monate erhalten.
Die Firma soll so aufgebaut sein, dass ich Vollzeit dort arbeite und ein Kollege bei seiner Firma,in der er arbeitet,angestellt bleibt und nur stundenweise für mich arbeitet. Welche ist hier die Beste Rechtsform?? GmbH kommt noch nicht in Frage, da die 25000 Euro fehlen.
Einzelunternehmen und ihn dann auf Honorarbasis anstellen??-Da wäre er dann aber in Steuerstufe 6 habe ich irgendwo gehört…
Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten!!!

Freundliche Grüße
M.Perber

Liebe/-r Experte/-in,

würde das als eine Einzelhandelsgesellschaft laufen lassen, den Kolleghen auf 400 €-Basis einstellen.
Gruß Franz Bär

Hallo Herr Bär,

danke für die Antwort…wie ist denn eine Einzelhandelsgesellschaft definiert??-Sagt mir jetzt so garnichts. Und kann er auf 400€-Basis arbeiten und gleichzeitig seinen feste Arbeitsstelle verfolgen??

Hallo Herr Perber,

ich habe im September 2009 neben meiner IT Beratung gerade eine Event Management Firma gegründet.
Meine Überlegungen waren sehr ähnlich, da mein Sohn auch gelegentlich bei mir arbeitet.

Ich habe ein Einzelunternehmen (Gewerbeschein) gegründet und kann so Rechnungen mit MWSt erstellen und bekomme
auch die Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Mein Sohn stellt mir eine Rechnung (ohne MWSt.) als Kleinunternehmer nach §19 UStG.
Das kann ihr Bekannter auch so machen, dann gibt er am Ende des Jahres diese Einkünfte in seiner Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit an und versteuert mit seinem normalen Steuersatz. Sie selbst müssen nur eine Gewinnüberschussrechnung abgeben (Einnahmen minus Ausgaben) und dafür Steuern zahlen. Die Vorsteuer wird zunächst jeden Monat fällig, wenn Sie Einnahmen hatten. Bei kleineren Einnahmen ändert sich das im Folgejahr auf vierteljährlich.

Wenn Sie ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit gründen (mit Gründungszuschuss) sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige abschließen können. Schon nach 1 Jahr (bei 17,xx Euro/Monat Beitrag) steht Ihnen dann wieder Arbeitslosengeld zu.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas behilflich sein.
Wenn Sie weitere Fragen haben kommen Sie gerne auf mich zu.
Schauen Sie mal bei meiner Internetseite rein, hat mein Sohn erstellt.
www.tollwut-events.de

Ich würde das als Einzelfirma machen und den Bekannten auf Honorarbasis oder je nach dem wie viel vermittelt wird, mit Vermittlungscourtage arbeiten lassen (Vertrag über StB absegnen lassen). Oder einfach schauen, ob Du von jemanden die 25 T bekommst - ist halt ne Haftungsfrage…

Ich hoffe, ich konnte helfen…
LG und viel Glück