ich bin seit Oktober 2009 für eine deutsche Firma in Schweden beschäftigt. Dieser Job wird vorraussichtlich drei Jahre dauern. Nun habe ich von dem ortsansässigen Auftraggeber gehört, dass es bezüglich der Besteuerung eine 183 Tage Regelung gibt. Zum einen interressiert es mich wie es sich mit der Doppelbesteuerung verhält und welcher Zeitraum beinhaltet diese Regelung? Hierbei möchte ich dazu sagen, dass ich vom 18.12 bis 10.01 Urlaub hatte und mich in Deutschland befand. Des weiteren arbeite ich in einem 10/4 Tage Rythmus, also 10 Tage arbeiten, 4 Tage frei. Ebenfalls interessiert es mich wie hoch die Besteuerung ausfällt, sollte ich die 183 Tage überschreiten? Vorab danke für Eure Hilfe. Gruß, Marco
ein Jahr hat 365 Tage, die Hälfte ist 182,5. D. h. 183 Tage sind mehr als die Hälfte. Das bedeutet, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zusteht, in dem man sich überwiegend, d. h. mindestens 183 Tage, aufhält.
Wichtig ist erst einmal ob der Auslanstätigkeitserlass (ATE)oder das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt. Hat der Arbeitgeber (AG) in Schweden eine Betriebsstätte und wird die Tätigkeit zu Lasten dieser Betruiebsstätte ausgeführt? Wo halten Sie sich innerhalb der 4 freien Tage auf in Schweden oder Deutschland? Die 183 Tage gilt beim ATE, wenn der Aufhenthalt im Ausland mehr als 183 im Kalenderjahr betrug, also für 2009 unter 183 Tage, in 2010 kommte es dar
eigentlich ist jeder Staat ein Egoist. Wo dDu Dich auch aufhälst, er will Steuern von Dir. Und wenn Du in zwei Staaten lebst und arbeitest, wollen sie beide Steuern von Dir.
Weil sie das auch zu hart finden, gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen. Da steht drin, wer in solchen Fällen von Beiden die Hand aufhalten darf.
Bei nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich der Entsendestaat. Ausnahme: Man ist mehr als 183 Tage im Gaststaat. Dann ist er der.
Urlaub zieht man davon nicht ab, unterbricht den Lauf der Dinge nicht. Und Dein Arbeitsrythmus auch nicht: Du musst in Schweden sein.
Was man da als Arbeitnehmer an Steuern zahlen muss, weiß ich nicht. Vielleicht eine Seite der Deutsch-Schwedischen Handelskammer suchen. Da müsste das drin stehen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie dort besteuert werden, wo Sie wohnhaft sind.
Wohnhaft sind Sie dort, wo Sie sich mehr als 183 im Jahr aufhalten.
Das Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet für Sie, dass Ihr einkommen in Deutschland nicht ein zweites Mal besteuert wird.
Ansonsten können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben, da wir auf Steuerstrukturierungen mittels Auslandsgesellschaften (vornehmlich Zypern) spezielisiert sind.