Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
ich verliere mich mal wieder im steuerdschungel und bitte dringend um hilfe.
im november 2007 ist mein mann verstorben. das witwensplitting war mir nicht bekannt. für 2007 habe ich meine steuererklärung wie immer abgegeben und habe das witwensplitting durch mein unwissen nicht in anspruuch genommen. für 2008 wollte ich dieses dann in anspruch nehmen und habe seither nur probleme mit dem finanzamt. es will mir das witwensplitting nun auch für 2008 nicht anrechnen, nur weil ich 2007 davon nichts wußte. es gehen nun ständig briefe hin und her. das kann doch nicht sein, dass ich ganz darauf verzichten muss. gibt es den kein gesetz oder eine vorschrift, auf die ich mich berufen könnte??? was kann ich noch tun??? ich wäre für gute tipps sehr dankbar.
liebe grüße rosemarie

Hallo Rosemarie!
Zwei Dinge muss ich vorweg dazu sagen. 1. ich tu mich leichter mit dem Lesen, wenn Du Dich an die Groß-/Kleinschreibung hältst. 2. Außerdem weiß der Angesprochene dannn, dass er Dir die richtige Schreibweise wert ist.

Das, was Du schreibst, kann so nicht sein. Du verwechselst etwas. Wenn Du kannst, dann scanne Deinen Steuerbescheid 2008 und 2008 und schick ihn mir per Mail. Du kannst es auch so prüfen, dass Du unten bei der Steuerfestsetzung in der Zeile nachsiehst. Steht dort „Grundtabelle“ oder „Splittingtabelle“ ?

Bei Dir muss „Splittingtabelle“ stehen.

Viele Grüße

Wolfgang

Hallo Rosemarie,
für 2007 wäre noch eine normale Zusammenveranlagung durchzuführen gewesen. Das Witwensplitting greift erst 2008. Normalerweise gibt es da keine Probleme mit den Finanzämtern. Man müsste hier mal den Schriftwechsel und die Steuerbescheide einsehen, um Ihnen weiter helfen zu können. Ich rate Ihnen daher, professionelle Hilfe vom Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen. Ich könnte hierbei behilflich sein, Sie könnten mich dann noch mal ansprechen.
Freundliche Grüße

Hallo Rosemarie,
tut mir leid mit deinem Mann ! Hoffe ich kann dir weiterhelfen:

Also zunächst, müsstest ihr in 2007, wenn er in dem Jahr erst verstorben ist, sowieso ganz normal veranlagt werden. Mit dem normalen Splittingtarif ! Erst im darauffolgenden Jahr, also 2008, wäre dann das Witwensplitting anzuwenden gewesen. Wann hast du denn die Steuererklärung abgegeben? Es dürfte kein Problem sein, das nachträglich ändern zu lassen !

Melde dich, wenn ich dir noch irgendwie helfen kann. Grüße Sandra

Hallo Rosemarie,
erstmal herzliches Beileid, es ist schlimm so früh Witwe zu werden. Du hast mich ausgesucht, aber ich lebe seit 1975 in Spanien und habe nur mit Ausländern hier zu tun, weniger mit dem Deutschen Steuerrecht. Witwensplitting ist im Jahr des Versterbens und dem Folgejahr naturgemäss automatisch anzuwenden, aber den genauen Gesetzeshintergrund kenne ich so nicht genau.

Die Behörden brauchen Geld und sind dementsprechend programmiert die „Forderungen“ möglichst ganz oder aber lange abzublocken, da hilft oft nur „Ausdauer“! Erfahrungswert.
Es gibt auch Internetforen, wo Du eventuell Hilfe bei ähnlichen Fällen suchen kannst, suche einfach mal bei Google unter dem Fachbegriff.
Ich hoffe Dir aber wenigstens etwas geholfen zu haben, alles Gute und Kopf hoch.
LG Eveline