Liebe/-r Experte/-in,
Hallo brauche dringent hilfe Wäre schön wenn man mir ein paar frraen beantworten können So fang mal an Mein mann hat sich darauf eingelassen bei einer Firma (GMBH)als geschäftsführer eintragen lassen Aus freundschaft hat aber ganz normal gearbeitet hatte keine akten eisichten nicht hat keines falls ahnung hat nur eine generalvollmacht unterschrieben sonst nichts und nun kam das finanzamt prüfung und es fehlen 650.000euro so nun meine fragen 1was passiert im schlimmsten fall muss er in gefängniss wie soll er das bezahlen?haben erst ein haus gekauf vor 3jahren wo wir beide je zur hälfe drin stehen und noch nicht bezahlt ist dürfen sie auch meinen teil nehmen sowie bausparverträge auf beider namen ?er muss dann ja sicher privatinsolvenz anmelden was passiert mir wollte das haus erst umschreiben lassen es ist uns so wichtig habe einfach nur angst kann mir jemand ein rat geben wir haben einfach blind vertraut und uns noch nie was zu schulden kommen lassen bitte helft mir
Guten Morgen,
als erstes ein Experte bin ich nun nicht gerade was dieses Thema angeht, aber ein paar sachen sollten dich erst mal beruhigen.
GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung - das heißt sein Einsatz von 25000,-Euro Startkapital minimum bei einem Geschäftführer ist futsch.
Um das Haus brauchst du dir keine Sorgen machen, da dein Mann nur mit dem Geschäftskapital haftbar gemacht werden kann.nicht mit dem Privatvermögen.
Da du im Grundbuch mit drin Stehst, mußt du den Verkauf von eurem Haus einwilligen.
Solange du das nicht machst, kann keiner eurer haus verkaufen.
Wegen den 650000,-Euros - erstens muß man das mal erst nachweisen, daß dein mann das Geldunterschlagen hat. Und es ist auch nicht schlecht wenn ihr euch mal einen Steuerprüfer holt der mal versucht nachzuvollziehen, welche wege das Geld in der Firma gegangen ist.
Hallo mamidami,
ihren Angaben kann ich leider nicht entnehmen, ob die 650.000€ auch zu einer Steuernachforderung geführt haben. Des Weiteren ist nicht klar, ob ein Steuerstrafverfahren gegen ihren Mann eingeleitet worden ist. Ganz allgemein möchte ich aufgrund Ihrer Angaben folgendes antworten:
1.)Grundsätzlich entscheidet nur ein Richter über eine Strafe. Voraussetzung ist, dass ihrem Mann eine Straftat (z.B.Steuerhinterziehung) nachgewiesen wird. Eine Bedingung für eine Steuerhinterziehung ist, dass Steuern verkürzt wurden. Wenn also 650.000 € fehlen, müssen diese auch zu einer Steuernachzahlung führen. Die zweite Voraussetzung ist, dass ihr Mann vorsätzlich gehandelt haben muss. Vorsatz ist gegeben, wenn jemand 1.)in vollem Wissen und Wollen gehandelt hat(=direkter Vorsatz) oder 2.)die Steuerverkürzung billigend in Kauf genommen hat (=indirekter Vorsatz). Wenn das Finanzamt Anhaltspunkte hat, dass ihr Mann vorsätzlich gehandelt haben könnte, muss es von Amts wegen auch ein Strafverfahren einleiten. Aufgrund Ihrer Angaben ist es sehr schwierig nachzuvollziehen, ob er evtl. indirekt vorsätzlich gehandelt haben könnte. Dies hängt immer von allen Umständen des Einzelfalles ab. Zu diesen zählen z.B.:
Gab es mehrere Geschäftsführer? Welchen Zugriff auf Geschäftsunterlagen hatte er? Hatte er Kontozugriff? Welche Vorbildung hat er (kaufmänn., steuerlich)? Ist er schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten?
2.) Ihr Mann ist Angestellter der GmbH: Dies bedeutet, dass Unternehmenssteuern auch zuerst bei der Gesellschaft nachgefordert und vollstreckt werden. Bevor ihr Mann auch mit SEINEM Privatvermögen für Schulden der GmbH zahlen muss, muss das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen. Dieser hängt jedoch von verschiedenen Faktoren, z.B. ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat oder ob es evtl. noch andere Geschäftsführer gab, ab. Eine exakte Aussage dazu ist mir aufgrund ihrer wenigen Angaben nicht möglich.
Grundsätzlich haben sie bei einem Strafverfahren oder auch bei Erteilung eines Haftungsbescheid noch genügend Rechtsmittel (Einspruch, Klage) um dagegen vorzugehen.Ich möchte Ihnen dringend anraten, sich sofort an einen Rechtsanwalt und/oder ihren Steuerberater zu wenden, der Ihnen eine umfassendere Beratung geben kann.
Da kann ich nicht helfen, tut mir leid