Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

kann man dem Finanzamt einen Tipp geben um eine Steuerprüfung bei einer Privatperson durchzuführen weil der extreme Verdacht der Schwarzarbeit besteht? Und wenn ja an welche Stelle des Finanzamtes richtet man diesen Tipp und wie ernst wird er genommen? V.a. dann wenn die entsprechende Person von ihrem Ex Partner immer wieder Geld fordert und Pfändungen anleiert?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

tja, gute Frage, ich denke schon, dass das ernst genommen wird.
Einfach mal beim zuständigen Finanzamt (also desjenigen, der in Verdacht steht) anrufen. Oder nen anonymen Brief hinschicken.
Man sollte aber schon auch richtige Infos mitliefern, ich denke einfach zu sagen ich glaub der macht da was reicht nicht.

Dann denk ich schon, dass das überprüft wird.

Also gibt es grundsätzlich schon die Möglichkeit dass ein Finanzamt auch die Finanzverhältnisse von Privatpersonen / Angestellten überprüft und nicht nur Gewerbetreibende?

Das wär ja schon mal was.
Danke!

Hallo,

natürlich kann man das. Am besten man ruft die Zentrale an und man wird dann an die richtige Person/Abteilung vermittelt.

Gruß
Markus

Hallo,

man kann versuchen, die Person beim Finanzamt anzuzeigen. Dies führt allerdings nicht zum gewünschten Erfolg. In der regel sind eher die Sozialversicherer hinterher, dass die Schwarzarbeit aufgedeckt wird. Das bedeutet: Arbeitsamt, Krankenkasse etc. Im Zweifelsfall der Zoll. die haben extra Abteilungen für so was.

Hallo,

erst einmal eine Entschuldigung, dass ich bisher nicht geantwortet habe.

Leider bin ich gerade zu dieser Zeit sehr beschäftigt, trotzdem ganz kurz: Zum 1. ist das Thema Schwarzarbeit beim Finanzamt etwas schwierig, da diese ja eigentlich erst im Folgejahr durch die Steuererklärung Informationen erhalten.
Eher ist das Arbeitsamt, der zuständigen Berufsgenossenschaft oder das BKA dafür zuständig.
Zur Sicherheit kann man ja überall diese Meldung machen…aber ich würde ganz sicher gehen, dass dies auch berechtigt ist, sonst lauert die Gefahr der üblen Nachrede und die ist strafbar. Und sollte sich alles als Irrtum rausstellen, dann kann man auch noch wegen Falschanzeige Ärger bekommen. Also unbedingt darauf achten, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen und das man sich nicht durch kleinste Hinweise verrät.

Hochachtungsvoll
Grit Görmer