Liebe/-r Experte/-in,
Wenn man ein Haus baut und dazu Wohnriester in den Kredit einfließen lässt. Dann ist ja nach Kreditabzahlung eine Steuer fällig. Wie hoch ist die? Wie kann man die berechnen? Z.Bsp. bei einem Baukredit i.H.v. 180.000 € und einer Laufzeit von 30 Jahren. Kreditnehmer ist dann 60 Jahre alt. Wir haben 2 Kinder für die wir Zulagen erhalten würden.
Hallo,
tut mir leid, aber ich bin zeitlich im Moment so eingespannt, dass ich vorerst nur Bescheid gebe, dass ich mich erst am Wochenende um eine ausgiebige Antwort kümmern kann.
welche Steuer soll dann fällig werden?
Bei Riester-Verträgen ist es generell so, dass die Rente oder Kapitalzahlung voll steuerpflichtig ist. Das ist schließlich der Sinn von Riester, dass der Staat sich die geleisteten Zulagen wieder zurückholt.
Die Entnahme für das Eigenheim können Sie m.E. kostenneutral entnehmen, sind dann aber verpflichtet, diese wieder einzuzahlen. Sie leihen sich quasi ihr eigenes Geld, sparen also Zinsen. Ich wüsste nicht, welche Steuer dadurch zusätzlich auf Sie zukommen sollte. Die Rente aus dem Riester-Vertrag ist dann ja sogar geringer, da Sie weniger Erträge im Riester-Vertrag generieren und damit ist auch die fällige Einkommensteuer auf die Riester-Rente niedriger. Könnten Sie konkretesieren, welche zusätzliche Steuer Sie meinen?
mit dieser Frage sind Sie bei einem Steuerberater oder guten Bankberater besser aufgehoben. Diese geben echte zahlen u Fakten in Programme ein, die dann relativ gute Ergebnisse bieten.
Bei dem Wohnriester wird ein Wohnförderkonto geführt, in dem Konto werden alle Beiträge(Tilgungsbeiträge) Zulagen und Erträge(Ertragszinsen) eingestellt und addiert und der Betrag wird in der Ansparphase um 2% jährlich um 2 % erhöht. In der Auszahlungsphase gibt es keine Verzinsung. Diese aufgelaufene Summe ist immer vor der Auiszahlungsphase bekannt. Das Wohnförderkonto wird in der Auszahlungsphase auch nicht mehr weiter geführt. Die nachgelagerte Besteuerung wird nicht nach dem fiktiven Mietvorteil berechnet sondern das Wohnförderkonto, also aufgelaufene Summe der Beiträge, Zulagen und Erträge. Bei der nachgelagerten Besteuerung gibt es beim Wohnriester zwei Alternativen, einem das zugrunde legen des Verminderungsbetrags oder der Einmalbesteuerung mit 70% des aufgelaufenen Betrages im Wohnförderkonto am Ende. Bei der Verminderungsversteuerung wird der aufgelaufene Betrag im Wohnförderkonto auf die Jahre Beginn der Auszahlungsphase bis Vollendung 85 LJ verteilt und das ist dann der Anteil, welcher im jeweiligen Steuerjahr dann der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Bei der Einmalbesteuerung werden 70% des Betrages im Wohnförderkonto zum Zeitpunkt Beginn der Auszahlungsphase der Besteuerung zu grunde gelegt. Dann kommt es immer noch auf die persönliche Besteuerung zu den jeweiligen Zeitpunkten an. Als eine Rechnung wieviel genau an Steuer dann anfällt ist so jetzt gar nicht möglich. Dann können sich die Zulagen im Laufe der Zeit auch noch ändern.
Gruß
Renate aus BWB
Vielen Dank für die Antwort. Aber ist eine genaue Berechnung nicht nötig, um überhaupt herauszufinden, ob sich Wohnriester lohnt? Welchen finanziellen Vorteil hat man denn jetzt wenn man das beantragt? Niedrigere Zinsen beim Kredit? Immerhin ist es ja eine hohe Summe, und wenn dann eine Steuerzahlung im vielleicht 5-stelligen Bereich fällig wird, ist es sicher günstiger, einen normalen Kredit aufzunehmen ohne Riester.
„Bei dem Wohnriester wird ein Wohnförderkonto geführt, in dem Konto werden alle Beiträge(Tilgungsbeiträge) Zulagen und Erträge(Ertragszinsen) eingestellt und addiert und der Betrag wird in der Ansparphase um 2% jährlich um 2 % erhöht. In der Auszahlungsphase gibt es keine Verzinsung. Diese aufgelaufene Summe ist immer vor der Auiszahlungsphase bekannt. Das Wohnförderkonto wird in der Auszahlungsphase auch nicht mehr weiter geführt. Die nachgelagerte Besteuerung wird nicht nach dem fiktiven Mietvorteil berechnet sondern das Wohnförderkonto, also aufgelaufene Summe der Beiträge, Zulagen und Erträge. Bei der nachgelagerten Besteuerung gibt es beim Wohnriester zwei Alternativen, einem das zugrunde legen des Verminderungsbetrags oder der Einmalbesteuerung mit 70% des aufgelaufenen Betrages im Wohnförderkonto am Ende. Bei der Verminderungsversteuerung wird der aufgelaufene Betrag im Wohnförderkonto auf die Jahre Beginn der Auszahlungsphase bis Vollendung 85 LJ verteilt und das ist dann der Anteil, welcher im jeweiligen Steuerjahr dann der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Bei der Einmalbesteuerung werden 70% des Betrages im Wohnförderkonto zum Zeitpunkt Beginn der Auszahlungsphase der Besteuerung zu grunde gelegt. Dann kommt es immer noch auf die persönliche Besteuerung zu den jeweiligen Zeitpunkten an. Als eine Rechnung wieviel genau an Steuer dann anfällt ist so jetzt gar nicht möglich. Dann können sich die Zulagen im Laufe der Zeit auch noch ändern.“
Durch diese Antwort frage ich mich, worin der Vorteil von Wohnriester liegt.
ich habe auch nie behauptet, dass „Wohnriester“ einen Vorteil bringt.
2 Größen haben Sie mir aber verschwiegen:
Wie hoch ist der Nominal-Zins für Ihr Darlehn?
Wie hoch ist der Guthaben-Zins auf Ihrem Bausparvertrag o.ä.?
Ich unterstelle mal einen Darlehns-Zins von 3,5% bis max. 4,5% p.a. und einen Guthabenzins von 2,0% bis 3,0%.
Bei einem Darlehnszins von 4,5% kostet Ihr Darlehn 8.100 Euro Zinsen jährlich. Für jede 10.000 Euro, die Sie weniger finanzieren müssen sparen Sie also 450 Euro jährlich. Im Gegenzug haben Sie einen Zinsverlust von 200 Euro jährlich pro 10.000 Euro Bausparguthaben. Macht also einen Gewinn von 250 Euro jährlich. Wenn wir mal unterstellen, dass Sie zu einer großen deutschen Bank gehen, die aktuell mit 2,99% Effektiv-Zins für Baudarlehen wirbt (was eine glatte Lüge ist) und Ihnen Ihr netter Bankberater einen Bausparvertrag mit 3,5% Guthabenverzinsung verkauft hat (hat er aber nicht), dann wäre es in der Tat günstiger, sich soviel Geld wie möglich zu leihen und gleichzeitig so viel wie möglich anzusparen. Das Zauberwort heißt „Zinsdifferenz“. Dann hätten Sie in der Tat nur Nachteile durch das „Wohnriester“. Steuerlich macht es m.E. keinen großen Unterschied.
die Berechnung ist meines Wissens nach recht kompliziert. Ich weiss nur, dass man wohl so um die 20 Jahre Zeit hat, um die Steuer zu zahlen, und bei Sofortzahlung einen 30%igen Nachlass erhält.
Zur Steuerbelastung selbst müsste der Bausparkassenmensch was sagen können.
Hallo Anja,
Sie haben Ihre Frage sicherlich mehreren Experten gestellt, so hoffe ich, dass ein anderer Experte Ihnen weiterhelfen kann, da ich bzgl. Wohnriester in Verbindung mit Baukrediten nur über ein Halbwissen verfüge. Deshalb möchte ich Ihnen auf Ihre Frage inhaltlich nicht antworten.
Herzliche Grüsse
Barbara
tja, das wissen wir nicht. Das weiß niemand, nicht mal der Finanzminister, denn niemand weiß heute, wieviel Rente du dann bekommen wirst, wie diese Rente dann besteuert wird und wie überhaupt die Steuergesetzgebung dann aussehen wird.
Das Steuerrecht unterliegt so viel Änderungen, dass es unmöglich ist, irgendwelche seriöse Prognosen für eine Steuerlast in 30 Jahren zu stellen.
Vielen Dank. Dann gehe ich mal in der Annahme, dass
Wohnriester eigentlich Betrug ist.
Hallo,
nein, das ist er natürlich nicht!
Du bekommst jetzt, wo du es nötig hast, eine Entlastung und dafür zahlst du im Alter, wenn du deine Schäfchen im Trockenen haben solltest, etwas mehr an Steuern.
Und egal, welches Steuersystem man anschaut, die Steuerbelastung beim Rentner kann gar nicht so hoch sein wie die Entlastung, die du jetzt bekommst.
Nur der Betrag lässt sich eben unmöglich beziffern.