Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir zu folgendem Problem helfen.
Auf der Internetseite „www.haushelden.de“ kann man Helfer für diverse Sachen wie Babysitting, Hausarbeiten, etc. finden oder selbst Angebote finden und sich als Helfer anbieten, gegen Bezahlung versteht sich.
Jetzt frage ich mich, wie dies steuerrechtlich aussieht, eigentlich wäre das doch ein Nebenverdient, bei welchem man Steuern zahlen müsste, etc. und was auch entsprechend angemeldet werden müsste oder seh ich das falsch??

Vielen Dank!

Hallo,

steuerrechtlich ist es dann immer relevant, wenn Du ein Gewerbe anmeldest z.B. als Haussitter o.ä. und damit Einkünfte erzielst.
Sofern die Leute bei „haushelden.de“ den Job auf Vermittlungsbasis machen und nicht mehr als 400 Euro verdienen, sehe ich keine steuerrechtlichen Probleme. Anders sieht es dann für diese Vermittlungsagentur aus, die müssen das natürlich als Gewerbe anmelden und die Einkünfte daraus versteuern.

Hallo Stefan,

ja eine Gewerbeanmeldung ist hier leider erforderlich.
Einfach zu Deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung gehen und das Gewerbe anmelden. Das Finanzamt wird darüber dann automatisch informiert.

Schöne Grüße
Petra

Steuerrechtlich richtig. U.U. ist es eine geringfügige Beschäftigung, ist aber abhängig von der Höhe der daraus erzielten Einkommen. Sollte daneben aber ein normales Einkommen erzielt werden, ist beides zusammenzurechnen. Zu berücksichtigen ist auch, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Hallo,

Du hast Dir Deine Frage schon selbst beantwortet. Habe mir die Internetseite mal angeschaut. Ich würde da nichts machen ohne es ordnungsgemäß anzumelden. Bei kleineren Tätigkeiten dürfte es kein Problem sein, bis 350,00 € im Jahr brauchen nicht angegeben zu werden.

Aufpassen muss man auch, ob nicht ein Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis begründet ist. Die Sozialversicherung ist da auch immer scharf drauf.
Hoffe ich konnte helfen
Gruß

Hallo Stefan,

ich antworte dir jetzt mal, ohne genau nachgeschaut zu haben, daher gebe ich keine 100%ige Garantie… :smiley:

Also,
klar ist das ein Nebenverdienst, der unter bestimmten Voraussetzungen angemeldet werden muss (Bsp. 400 EUR-Job).

Dabei hat der Arbeitgeber allerdings die Pflicht, dich anzumelden, da er einen bestimmten Teil Sozial- und Steuerschuld abgeben muss.

Anders ist es, wenn du als selbstständige Person einen solchen Dienst anbietest, dann musst du das über eine Rechnung laufen lassen.

Aber ich denke hier findest du alle Antworten auf deine Frage…
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch…

MfG
Argon