Liebe/-r Experte/-in,
Ich hab mal folgende Fragen.
hab jezt meine Steuernummer beantragt beim FA und auch diese Woche bekommen. ich werde als Dozent Kurse durchfuehren, dabei maximal 400-500€ im Monat verdienen und hab sonst keine Einkuenfte.
Wann muss ich denn immer meine Einkommenssteuererklaerung abgeben? Alle drei Monate?
Muss ich wegen des Freibetrages ueberhaupt Steuern zahlen?
Muss ich neben dem Mantelbogen der Einnahme/Ausgabe Überschusserklärung und der Einkommenssteuererklaerung noch etwas ausfuellen/einreichen?
Hallo amavisca
bei ca. 6.000 € Einnahmen im Jahr (12 x 500 €) fällt keine Einkommensteuer an und falls Du keine anderen Einkünfte (z.B. Zinsen, Dividenden, Arbeitslohn, Mieteinnahmen) hast, brauchst Du auch keine Einkommensteuererklärung abgeben. Falls das Finanzamt doch eine haben will, reicht es, denen zu sagen, wie es finanziell um Dich steht.
Hallo,
zunächst wärst Du mir diesem geringen Einkommen Kleinunternehmer (Gerwerbe angemeldet?). Das heißt, hier genügt 1x jährlich wie bisher eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme/Überschussrechnung, hieraus resultiert Dein Einkommen und wäre evtl. zu versteuern. Da ich davon ausgehe, dass trotz der geringen Einnahmen doch auch Ausgaben anfallen, wird der Steuerbescheid wahrscheinlich 0 € zu zahlende Steuer sein.
Außer der in Deinem Fall einfachen Einnahme/Überschussrechnung muss der Einkommensteuererklärung die Anlage „Einnahmen aus Gewerbebetrieb“ beigefügt werden, hierin ist dann das Plus/bzw. Minus aus Einnahmen einzutragen (unter Beilegung aller Belege/Quittungen usw.).
Sollte keine Gewerbeanmeldung vorliegen, dann kann evtl. auch die Abgabe einer Einkommensteuerklärung entfallen, wegen geringfügiger Einnahmen. Da bleibt das am Jahresende zu berechnen. Oder bekommst Du „festen Lohn“, dann wiederum reicht eine Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerberechnung vom Arbeitgeber.
Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
Gruß
sollte das Jahreseinkommen unter ca. TEUR 8 liegen fällt keine Steuer an. Da die Umsätze unter TEUR 17 liegen könnten Sie zur Kleinunternehmerregelung optieren. Dadurch würde keine Umsatzsteuer anfallen und es müssten auch keine monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden.
Viele Grüße
Steffen Reichl
Muss ich neben dem Mantelbogen der Einnahme/Ausgabe
Überschusserklärung und der Einkommenssteuererklaerung noch
etwas ausfuellen/einreichen?
Hallo Amavisca
da ich kein Steuerberater bin. Kann ich die gestellten Fragen nicht beantworten. Ich würde kurz beim Finanzamt vorbei gehen und versuchen die Antworten dort zu bekommen. Sorry.
Gruß Wald
sorry wenn ich mich jetzt erst melde. War in Urlaub.
Eine Einkommenssteuererklärung wird nur einmal im Jahr, und zwar wenn das Jahr rum ist, abgegeben. Was Sie wohl meinen ist eine Umsatzsteuervoranmeldung. Soweit mir bekannt, sind Dozenten sog. Freiberufler und dürfen/müssen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und somit auch keine Voranmeldung abgeben.
Wieviel Sie verdienen und welchen Freibetrag Sie haben, spielt erstmal keine Rolle. Ihre daraus zu zahlenden Steuern ergeben sich dann aus der Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres. Was allerdings auch ein Freiberufler machen sollte, wäre eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Denn er muss es dem Finanzamt nachweisen können.