Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
hab eine Frage zur Lohnsteuererklärung :smile:.
Hab bisher noch nie eine gemacht weil es sich bei mir nicht lohnt nun bin ich aber seit April 2011 verheiratet & die „Lohnsteuertante“ meines Mannes meint, ich müsste nun mit meinem Mann gemeinsam eine machen.
Eine Bekannte die auf dem Finanzamt arbeitet sagt allerdings ich muss keine Lohnsteuererklärung machen wenn ich dies nie getan hab bzw. nicht möchte ???
Das Finanzamt würde mich zwar anschreiben aber ich sei nicht verpflichtet eine Erklärung zu machen ???
Kann mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin oder ablehnen kann ?
Falls dass eine Rolle spielt: Mein Mann ist selbsständig & ich habe Lohnsteuerklasse 3.
Vielen, lieben Dank :wink:

RE: Steuerpflicht
Hallo,
soweit ich weiß, kann man eine Privatperson nicht dazu zwingen, eine Steuererklärung zu machen. Allerdings frag ich mich, woher Sie wissen wollen, dass sich eine Steuererklärung bei Ihnen nie rentiert hätte???
Sie haben ja die Möglichkeit, die ESt-Erklärung getrennt zu machen oder eine Zusammenveranlagung abzugeben. Die beste Option hierzu sollte Ihre Steuertante in der Lage sein, zu errechnen. Diese Option können Sie jedes Jahr ändern, je nach dem was für Sie beide am Günstigsten ist. Mal davon abgesehen, dass die Steuertante Geld damit verdient, wenn Sie beide die Steuererklärung machen. Und auf Aussagen von Bekannten würde ich nicht viel geben, wenn diese Personen nicht fachmännisch in dieser Sektion arbeiten. Ich würde an Ihrer Stelle ganz einfach mal bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt direkt anrufen und ihn fragen. Es kann natürlich sein, dass Sie durch die Ehe mit einem Selbstständigen Partner nun dazu in der Pflicht stehen, sich an der Steuererklärung zu beteiligen. Die Gesetze im Finanz- und Steuerrecht ändern sich mit jedem Zeigerticken.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

MFG
die Tante

Vielen Dank !

Hallo,

ich kann dir schon ganz sicher sagen, dass du eine Steuererklärung abgeben musst. Grund ist, dass du in der Lohnsteuerklasse 3 bist. Damit ist dein Lohn nicht voll versteuert. In der 4 oder in der 1 besteht dieses Problem nicht.
Allerdings habt ihr aufgrund der Tatsache, dass dein Mann selbstständig ist sowieso die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Ob ihr dann besser getrennte oder Zusammen-Veranlagung wählt, muss euer Steuerberater prüfen. Beides ist möglich.
Bei getrennter Veranlagung wirst du auf jeden Fall eine größere Nachzahlung haben, wenn du normal arbeitest.

Deine Bekannte beim FA scheint sich aber nicht gut auszukennen, da kann ich mich nur wundern…

LG Shelly

Hallo,

zur Lohnsteuererklärung :smile:.
Hab bisher noch nie eine gemacht weil es sich bei mir nicht
lohnt nun bin ich aber seit April 2011 verheiratet & die
„Lohnsteuertante“ meines Mannes meint, ich müsste nun mit
meinem Mann gemeinsam eine machen.

Ja. Eventuell Variante ‚getrennte Veranlagung‘.

Eine Bekannte die auf dem Finanzamt arbeitet sagt allerdings
ich muss keine Lohnsteuererklärung machen wenn ich dies nie
getan hab bzw. nicht möchte ???

Das ist so pauschal eine unsinnige Aussage!

Das Finanzamt würde mich zwar anschreiben aber ich sei nicht
verpflichtet eine Erklärung zu machen ???

Unsinn

Kann mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin oder ablehnen
kann ?

Es gibt keine ‚Ablehnung der Pflicht zur Lohnsteuererklärung‘.

Falls dass eine Rolle spielt: Mein Mann ist selbsständig & ich
habe Lohnsteuerklasse 3.

Die gemeinsame Steuererklärung kann doch evtl. die ‚Lohnsteuertante‘ Ihres Mannes erledigen.

Bernd

Hallo,
nach den Informationen von Ihnen sind Sie verheiratet. Von Ihnen wird über Ihren Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt. Und es scheint möglicherweise darum zu gehen, ob Sie ein Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung anstreben. Häufig ist es so, dass eine Zusammenveranlagung zu einem günstigeren steuerlichen Ergebnis führt. Genaueres erfahren Sie beim Steuerberater oder über eine gute Software, welche Veranlagungsart für Sie günstiger ist. Wenn Sie noch andere Einkünfte außer aus nichtselbständiger Arbeit haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Allgemein kann ich dazu sagen, dass durch die Wahl der Steuerklassenkombination 3 und 5 eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht.

Hallo Annett,

bei der Steuerklassenwahl III/V müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

VG Corinna

Vielen Dank :smile:

Vielen Dank !

Allgemein kann ich dazu sagen, dass durch die Wahl der
Steuerklassenkombination 3 und 5 eine Pflicht zur Abgabe der
Steuererklärung besteht.

Vielen Dank !

Vielen Dank !.

Vielen, lieben Dank !

Sehr geehrte Frau Weise,

es ist richtig, dass Sie selbst nach den genannten Angaben nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Allerdings ist Ihr Ehemann durch seine Selbständigkeit
verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

Da Sie verheiratet sind, sind Sie durch die Abgabepflicht Ihres Ehemannes mit verpflichtet, gemeinsam eine Erklärung zu erstellen.

Ihr Ehemann hätte zwar die Möglichkeit,im Jahr 2011 die so genannte „besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung“ und ab dem Jahr 2012 die „getrennte Veranlagung“ zu wählen, aber das Finanzamt würde ab dem Jahr 2012 den „anderen Ehepartner“, in diesem Fall Sie auch zu einer Abgabe der Erklärung auffordern.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Sie selbst für das Jahr 2011 noch von der Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung befreit sind, sofern Ihr Ehemann die „besondere Veranlagung“ in seiner Einkommensteuererklärung wählt.

ACHTUNG: Beachten Sie hierbei aber bitte, dass bei der Wahl der besonderen Veranlagung sowie auch ab 2012 bei der getrennten Veranlagung Ihr Ehemann wie ein ALLEINSTEHENDER besteuert wird. Ihm würden durch diese Wahl die steuerlichen Freibeträge und Vergünstigungen, die eine Heirat bei einer Zusammenveranlagung mit sich bringt, entgehen.

Bei Verheirateten ist es immer ratsam, jedes Jahr eine Vergleichsrechnung durchzuführen, ob eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung günstiger wäre. Es wäre auch die Pflicht der Steuerberaterin Ihres Ehemannes, diesen Vergleich durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Vielen Dank ! :wink: