Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Steuerklassenwahl.
Mein Freund und ich wollen noch dieses Jahr Ende Dezember 2012 heiraten. Ich bin berufstätig und mein Freund lebt zur Zeit von Sozialleistungen. Wir haben beide die Steuerklasse 1 und waren noch nicht verheiratet.
Im Januar 2013 erwarten wir unser erstes Kind. Mein Freund ist ab Januar 2013 ebenfalls berufstätig.

Nun meine Frage: Stimmt es, dass ich im Jahr 2012 noch die Steuerklasse 3 beantragen kann, auch wenn ich erst Ende Dezember heirate? Werde ich für das ganze Jahr 2012 so behandelt als wäre ich das ganze Jahr verheiratet gewesen? Wie beantrage ich den Wechsel der Steuerklasse und bei wem?
Wie sieht die Situation im Jahr 2013 für mich aus?
Meine Idee war die Steuerklassen in 2013 zu wechseln, da ich ab Februar/März Elterngeld beziehe und mein Freund dann berufstätig ist. Wäre der Wechsel auf III/IV vorteilhaft oder muss ich mit einer Steuernachzahlung rechnen? Wie wirkt sich der Steuerklassenwechsel auf das Elterngeld aus?

Hallo!! Ich kann nicht alles beantworten, aber evtl einen kleinen Teil.
Zum Thema Steuerklassen solltet ihr euch ans Finanzamt wenden. Kann euch nicht sagen, ob und wann ihr die wechseln könnt. Normalerweise dürfte das aber ja kein Problem geben. Denke schon, dass ihr die im Dezember wechseln könnt. Aber genau weiß ich es nicht.

Beim Elterngeld kann man kaum Auskunft geben, da es ab 1.1.2013 ein neues Elterngeldgesetz gibt. Das hat dann auch sehr viel mit Steuerklassen zu tun.
Habt ihr denn nur eine nichtselbständige Tätigkeit, oder auch ein Gewerbe (zb Photovoltaik) oder selbständige Tätigkeit? Wenn das Kind 2013 kommt und ihr seit 1.1.2012 nur nichtselbständig gearbeitet habt, gilt generell: 12 Monate vor Beginn Mutterschutz (bzw beim Mann 12 Monate vor Geburt) werden zur Berechnung herangezogen.

Wenn ihr einen Steuerklassenwechsel im Dezember habt, gilt nach dem neuen Gesetz, dass die Steuerklasse hergenommen wird, die in diesen 12 Monaten überwiegt. Wenn euer Kind im Januar kommt, und ihr im Dezember einen Steuerklassenwechsel habt, wird wohl oder übel für die komplette Elterngeldberechnung die Steuerklasse 1 hergenommen. Auch wenn du im Bezugszeitraum vom Elterngeld zb Teilzeit arbeitest und du/ihr schon längst eine andere Steuerklasse habt.

Hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.
Ganz genaue Auskünfte über das Elterngeld 2013 wird euch zum jetzigen Zeitpunkt noch kaum jemand geben können, weil sehr viel anders ist wie bei der jetzigen Berechnung.

Viele Grüße
Bella