Steuern 9 Monate Schweiz und 3 Monate Deutschland

Annahmen:
Mann  - verheiratet / zwei Kinder ansässig in Deutschland – wohnt und arbeitet von Januar bis September in der Schweiz und bezieht hier ein Gehalt von bspw. 100. Davon werden in der Schweiz Sozialabgaben abgezogen (u.a. Quellensteuer/Einkommenssteur 10). Ab Oktober bis Dezember ist der Mann wieder in Deutschland gemeldet. Hier bekommt er in den drei Monaten ein Brutto-Gehalt von bspw. 30. Auch hiervon werden Sozialabgaben abgezogen u.a. die Einkommensteuer (bspw. 10).

Frage:
Ist die Annahme richtig, dass in Deutschland Steuern für das gesamt Jahr nachbezahlt werden müssten, da das Schweizer Gehalt berücksichtigt wird? Wenn ja, dann ungefähr wieviel (bezogen auch die Beispiel-Zahlen)?

Hier liegt das Problem bei der Zuzugsbesteuerung.

Vereinfacht gesagt unterliegen die schweizer Einkünfte - nach deutschem Muster ermittelt [1] - in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Einzutragen im Mantelbogen ab Zeile 98 in etwa. Nicht in Anlage AUS oder N-AUS.

Die Vorschriftenkette dazu lautet § 2 (7) Satz 3 EStG, § 50 (2) Satz 2 ummer 3 EStG, § 32b (1) Satz 1 Nummer 2 EStG.

[1] Das meint beispielsweise so etwas: Nach deutschem Muster beträgt die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Euro/Entfernungskilometer. Die werden bei der Ermittlung dann auch angesetzt, völlig gleichgültig, was das schweizer Recht dazu sagt.

Guten Morgen
Hier unter den Links gibt es ev. Antworten auf die Fragen.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen ist hier zu finden http://www.law-news.ch/2011/08/neue-doppelbesteuerun…
und hier ist der link zum Steuerabkommen http://www.steuerabkommen.ch
Beste grüsse und einen erfolgreichen Tag
jpf

Servus,

die richtige Antwort steht doch schon da, warum präsentierst Du Umwege?

DBA-Texte ohne mundgerechte Erläuterung sind für Leute, die nicht ständig damit zu tun haben, sehr schwer verdauliche Kost; außerdem geht es hier um das Thema Zuzugsbesteuerung.

Schöne Grüße

MM

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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen

Wir haben hier keinen DBA-Fall.