Herr A ist Azubi und hat nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet und bis lang so gearbeitet, dass er unter der Freibetragsgrenze von 76xx Tausend euro bleibt. Nun werden jedoch die Aufträge immer mehr, dass Herr A mit dem Gesamten Einkommen (Azubigehalt + Selbständigkeit) über die Freibetragsgrenze komme.
Über dieser Grenze muss Herr A ja Steuern bezahlen. Fallen die Steuern dann auf das komplette Einkommen an oder nur auf die Selbstständigkeit?
Gibt es da eine Regelung die man eingehen kann oder so eine Art Hintertür weil ja dann auch das Kindergeld von Herrn A weg fällt wenn er über diese Grenze kommt.
ESt fällt an auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen und paar andere Sachen.
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einnahmen minus Werbungskosten.
Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und sowas sind (in diesem Fall) Einnahmen minus Ausgaben.
Das heißt im konkreten Fall, dass noch viel Luft ist bis zum ersten Euro ESt.
Und hier noch meine persönliche Meinung: Jemand, der bei diesem Einkommen lieber Null einnimmt als Hundert minus Zwanzig ESt = Achtzig, muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein…
beim Kindergeld zählt auch die Ausbildungsvergütung mit. Bei einem monatlichen Grenzbetrag von 640 € dürfte schon fat die Azubi-Vergütung den Grenzbetrag für das Kindergeld überschreiten. Viel Luft bleibt da wohl nicht.