Gibt es einen steuerlichen Unterscheid wenn eine Abfindungszahlung als Ausgleichszahlung bezeichnet wird.
Kann eine Ausgleichszahlung (in einer Summe vom AG gezahlt) mit der steuerlichen 1/5 Regelung kombiniert werden. Mein AG mein, das würde nicht gehen. Kann ich ggfs. dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Eine Abfindungszahlung ist eine „Entschädigungen im Sinne EStG § 24 Nr. 1, die gemäß EStG § 34 steuerbegünstigt sind“ (siehe www.abfindunginfo.de/anspruch.htm). Ob die Ausgleichszahlung darunter fällt, wäre anhand des Vertrages zu prüfen. Wenn sie den Bedingungen entspricht, dann würde die Fünftelregelung anwendbar sein.
Ernst-Erwin