Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besuche abendlich eine Fortbildung zum Bilanzbuchhalter , die ich steuerlich absetzten kann.
Den Weg zu den Veranstaltung lege ich mit dem PKW zurück.
Als ich nach einer Veranstaltung wieder zu meinem Auto ging war ein riesiger Kratzer auf der Beifahrerseite!
Diesen habe ich nicht beseitigen lassen, da laut Kostenvoranschlag Kosten von ca.900 € auf mich zukommen würden.
Meine Frag: Schäden auf dem Weg zur Arbeit (Oder zu solchen Lehrveranstaltungen) sind steuerlich absetzbar.
Sind diese auch absetzbar, wenn der Schaden wiee in meinem Fall nicht reguliert wurde? Kann man dann den Betrag nach Kostenvoranschlag absetzten ?
Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
Peter Oles