Steuern - absetzbarkeit bei wegeunfällen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besuche abendlich eine Fortbildung zum Bilanzbuchhalter , die ich steuerlich absetzten kann.

Den Weg zu den Veranstaltung lege ich mit dem PKW zurück.

Als ich nach einer Veranstaltung wieder zu meinem Auto ging war ein riesiger Kratzer auf der Beifahrerseite!

Diesen habe ich nicht beseitigen lassen, da laut Kostenvoranschlag Kosten von ca.900 € auf mich zukommen würden.

Meine Frag: Schäden auf dem Weg zur Arbeit (Oder zu solchen Lehrveranstaltungen) sind steuerlich absetzbar.

Sind diese auch absetzbar, wenn der Schaden wiee in meinem Fall nicht reguliert wurde? Kann man dann den Betrag nach Kostenvoranschlag absetzten ?

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß

Peter Oles

Hallo,

tut mir leid aber momentan habe ich keinen Zugriff auf meine Unterlagen. Wenn Sie keine Antwort von anderen erhalten >> bitte nochmal melden. Tendenz: Kein ABZUG

Unfallkosten sind als Werbungskosten abziehbar wenn sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Steuerlich werden nur die tatsächlichen Reparaturkosten anerkannt. Sie müssen nachweisen das sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, durch polizeilichen Unfallbericht und Zeugenaussagen. In ihrem Fall können sie keinen Kostenvoranschlag steuerlich absetzen.

Hallo Peter,

zuerst meine Anerkennung, das Du als einer den ganz wenigen mit Namen schreibst.

Dennoch kann ich Dir leider nicht helfen.

Deinen Schaden kannst Du nach meiner Kenntnis nur als zusätzliche Werbungskosten oder als sonstige außergewöhnliche Belastung geldend machen.

Ich tendiere zu der Aussage: beides nicht möglich.

Mit den Fahrtkosten ist alles abgegolten.

Dennoch würde ich in der nächsten Steuererklärung die Position angeben. Das FA soll entscheiden.

Aber es ist noch ein Punkt zu beachten:

Nach meinen Informationen erkennt das FA keine Kostenvoranschäge an; es gilt immer das Prinzip: Geldfluß !!!

Aber auch hier: Versuchen ( Endsumme markieren zur leichteren Bearbeitung des Angestellten )

Hier mußt Du mit Deiner Werkstatt sprechen ( Inspektion ).

Wenn Du Dir das Programm „Elster“ des FA besorst ( CD oder down-loaden ), kannst Du viele Hilfen kostenfrei und fundiert finden.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel