Steuern als Student... was kann ich zurückfordern

Ich hab da einen imaginären Fall. Da ist eine Studentin, nennen wir sie Lisa, sie studiert und arbeitet nebenbei.

Lisa verdient in manchen Monaten unter 400€ und ist in diesen Monaten als Mini-Job angestellt. In anderen Monaten verdient Lisa zwischen 400€ und max. 700€. In diesen Monaten wird sie als studentische Aushilfskraft angestellt und zahlt um die 20% des Gehalts in die Rentenversicherung ein.
Allerdings hat Lisa ja als Studentin einen Freibetrag im Jahr von ca. 7200€, den sie bei weitem mit ihrem Gehalt nicht erreicht.

Jetzt meine Frage:
Kann Lisa sich die Rentenversicherungsbeiträge zurückfordern, da sie ja nicht über ihren Freibetrag kommt?
Ich danke dür eure Antworten.

Hallo,

der Grundfreibetrag der Einkommensteuer hat mit der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun.

Lisa bekommt die Beiträge nicht zurück, sollte sich aber mal über die Riester-Rente informieren :wink:

Gruß
CM

Sind die kompletten 20% Rentenversicherung? Lisa hat eben diese 20% vom Lohn abgezogen bekommen und weiß nicht genau wie sie gestaffelt sind. Sind da vielleicht auch Lohnsteuer mit dabei?

Hallo,
das kann man so nicht sagen - Rentenversicherung alleine kann das
aber nicht sein. Lisa sollte sich mal die Lohnabrechnung genauer
anschauen - da steht das sicher drauf, oder woher weiß sie das von der
Rentenversicherung ??
Gruß

Czauderna

Lisa hat in einem Monat 420,75 verdient

Ihr wurden 41,86 als RV-Beitrag abgezogen. Sonst nix anderes. Kann das sein? Oder hat da Lisa’s Firma einen Fehler gemacht. Wie gesagt. Sie ist in solchen Monaten als studentische Aushilfskraft gemeldet

Sind die kompletten 20% Rentenversicherung? Lisa hat eben
diese 20% vom Lohn abgezogen bekommen und weiß nicht genau wie
sie gestaffelt sind. Sind da vielleicht auch Lohnsteuer mit
dabei?

Hat Lisa keine Gehaltsabrechnung bekommen?

Lisa kann dies aber in einem Gleitzonenrechner (Google) ausrechnen.

Hallo,
das ist so in Ordnung - wenn ein Student eine Tätigkeit aufnimmt
und mehr als 400,00 € verdient, wird er Rentenversicherungspflichtig.
Bei einem derzeitigen Beitragssatz von 19,9 % zahlt er also davon die
Hälfte als Arbeitnehmeranteil - da dürfte dann exakt die von dir genannte Summe sein.
Zurück gibt es diesen Beitrag in diesem Falle nicht.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

Bei einem derzeitigen Beitragssatz von 19,9 % zahlt er also
davon die
Hälfte als Arbeitnehmeranteil - da dürfte dann exakt die von
dir genannte Summe sein.

Es ist zwar extrem selten, aber ich muss Dich mal verbessern. Das Einkommen lag in der Gleitzone, also sind die 19,9% nicht die korrekte Größe für Ermittlung des Beitrag zur GRV.

Gruß
CM

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Dann ist der studentische Freibetrag von 7200€ ja irgendwie schon etwas hinfällig…

Ich kenne nur den Grundfreibetrag EStG von 7664€. Dieser ist aber für die Sozialversicherungen ohne Bedeutung.

Die 7200€ sind aus der Welt des BaFöG und haben mit der Problematik hier ebenfalls nichts zu tun.

Hallo,
ja vielen Dank, hatte ich nicht daran gedacht - man wird halt älter !!
Ich hatte nur den Betrag mit den angegebenen Verdienst verglichen
und dachte das käme in etwa hin, aber du hast natürlich recht.
Gut, das immer einer aufpasst (das meine ich ernst und nicht ironisch).
Gruß

Günter

Du brauchst keinen Aufpasser, Du hast über 99% Trefferquote (auch ernst gemeint)!