ich habe mal eine Frage die mich interessiert. Angenommen, Person A möchte aus den USA Waren nach Deutschland importieren. Bei der Einfuhr würde dieser ja keine Zollgebühren zahlen, dafür aber die Einfuhrsteuer in Höhe von 19% vom Einkaufspreis + Versandkosten. Kann sich jener nun im Gegenzug Steuern aus den USA zurückholen?
In Louisiana gilt ja „tax refund“, wie ist es aber, wenn Person A in den USA Waren bestellt und dies außerhalb Louisianas - gilt tax refund auch dann?
es gibt in den US Staaten, in denen der Käufer dem Verkäufer ein „resales certificate“ ausstellen kann, so dass dieser von vornherein keine sales tax abführen muss.
Ob dieses der Fall ist, und ob ausländische Unternehmer das resales certificate ausstellen dürfen, regelt das Recht des einzelnen Bundesstaates. Es gibt davon fünfzig Stück.
Für die deutsche GuV kann die US-Steuer als Bezugsnebenkosten verbucht werden und die Einfuhrumsatzsteuer kann man als Unternehmer bei der Umsatzsteueranmeldung verrechnen, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist. Letztendlich ist das heimische Finanzamt auf jeden Fall mit dabei. Wenn die US Steuer aber nicht bezahlt wird, fällt das natürlich weg.