Hallo,
Folgendes
Mal angenommen, jmd erhällt im Zuge der Nachtlosigkeit, seit 23.3.15 ALG I in Höhe von 1421€.
Ab 1.4.16 bis 30.11.16 würde eine Freistellung bei vollen Bezüge von 3279€ Brutto bestehen.
Und ab dem 1.12.16 bis zum 30.11.17 der Eintritt in eine Transfergesellschaft bei 80% Nettobezug.
das ergibt 1677,96€ Netto.
( davon Erstattung Arbeitsagentur 1244,56€ + 433,40€ Aufstockung des Arbeitgebers)
Ebenso wird eine Abfindung von 26000€ gezahlt.
Was ist für so jmd günstiger?
Die Auszahlung der Abfindung 2016 oder 2017?
Auch in Bezug auf die 1/5 Regelung.
Vielen Dank im voraus