Steuern auf Abfindung bei verschiedenen Bezügen

Hallo,

Folgendes
Mal angenommen, jmd erhällt im Zuge der Nachtlosigkeit, seit 23.3.15 ALG I in Höhe von 1421€.
Ab 1.4.16 bis 30.11.16 würde eine Freistellung bei vollen Bezüge von 3279€ Brutto bestehen.

Und ab dem 1.12.16 bis zum 30.11.17 der Eintritt in eine Transfergesellschaft bei 80% Nettobezug.
das ergibt 1677,96€ Netto.
( davon Erstattung Arbeitsagentur 1244,56€ + 433,40€ Aufstockung des Arbeitgebers)
Ebenso wird eine Abfindung von 26000€ gezahlt.

Was ist für so jmd günstiger?

Die Auszahlung der Abfindung 2016 oder 2017?

Auch in Bezug auf die 1/5 Regelung.

Vielen Dank im voraus

Man müsste das Einkommen und die anderen steuerlichen Verhältnisse der Person betrachten. Aber leider ist meine Glaskugel gerade kaputt.

Sorry,
die Steuerklasse ist I, und keine sonstigen Einkünfte.
Nur die, wie oben beschrieben.

Versuchs doch mal hiermit: https://www.steuern.de/abfindungsrechner.html oder einer ähnlichen Seite. Progressionsvorbehalt nicht vergessen!