Steuern auf Abfindung

Hallo Experten!
Fakt: Eine betriebliche Abfindung nach Altersteilzeit wurde vereinbart. Ein Teil sollte „Steuerfrei“ ausbezahlt werden. Die ist der Lst.-Karte auch zu entnehmen und es wurde auch eine Zusatzvereinbarung mit dem Betrieb unterzeichnet.
Nach §3,Nr. 9 EStG gibt(gab) es hierzu eine Übergangsregelung. Jedoch wurde im EKst-Bescheid auf diesen Teilbetrag der Abfindung Steuer berechnet (2007).
Frage: Ist dies rechtens bzw. korrekt?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Grüsse von Hartmut aus Stgt.

Hallo Hartmud,

sorry. Kann dir nicht wirklich helfen?
Veröffentliche das doch mal im Steuerforum!
Wirt dir bestimmt weiterhelfen.

gruß

Hallo Hartmut!

Ich kenne mich hier nicht aus und rate Dir deswegen mal mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder Deiner Gewerkschaft zu sprechen. Lege auf jeden Fall schon mal fristgerecht formlos Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein und schreibe Deinem Finanzamt, wie Du das siehst.

Viel Erfolg!