Hallo Experten!
Fakt: Eine betriebliche Abfindung nach Altersteilzeit wurde vereinbart. Ein Teil sollte „Steuerfrei“ ausbezahlt werden. Die ist der Lst.-Karte auch zu entnehmen und es wurde auch eine Zusatzvereinbarung mit dem Betrieb unterzeichnet.
Nach §3,Nr. 9 EStG gibt(gab) es hierzu eine Übergangsregelung. Jedoch wurde im EKst-Bescheid auf diesen Teilbetrag der Abfindung Steuer berechnet (2007).
Frage: Ist dies rechtens bzw. korrekt?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Grüsse von Hartmut aus Stgt.