Hallo,
sind Aufstockungsbeträge im Rahmen der Altersteilzeit immer lohn- oder einkommensteuerpflichtig?
Grüsse von Heinz
Hallo,
sind Aufstockungsbeträge im Rahmen der Altersteilzeit immer lohn- oder einkommensteuerpflichtig?
Grüsse von Heinz
ja, warum nicht ?
Gruss
Barmer
Hallo,
ja, warum nicht ?
Diese Aussage ist falsch.
Die Frage lautete:
sind Aufstockungsbeträge im Rahmen der Altersteilzeit immer lohn- oder einkommensteuerpflichtig?
Und darauf lautet eine Antwort:
Wenn die Altersteilzeit bis Ende 2009 begonnen wurde sind die Aufstockungsbeträge steuerfrei. Sie werden jedoch zur Berechnung des Steuersatzes zum übrigen Gehalt dazugerechnet. Versteuert werden die Aufstockungsbeträge in diesem Fall jedoch nicht.
.7.
Sorry, ja, Blackout…
Vielen Dank für die Hilfe!
Es besteht jetzt Klarheit.
Der Fachbegriff für dieses steuerrechtliche Problem, das in dem Falle zu unverhofft grossen Nachforderungen des Finanzamtes führte, heisst „Progressionsvorbehalt“.
Beste Grüsse von Heinz