angenommen X hat in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge über die Allianz abgeschlossen. Dementsprechend wurde monatlich 4% des Brutto gehalts vom Einkommen abgezogen und an die Allianz übertragen.
Weiter angenommen, X ist in’s aussereuropäische Ausland gezogen und verdient kein Geld (in 2012) mehr in Deutschland. Er würde die betriebliche Altersvorsorge entsprechend kündigen, wie würde die Auszahlung besteuert werden? D.h., fällt die Auszahlung unter die Einkommenssteuer? Würde das „Welteinkommen“ einberechnet werden?
Müsste X eine Einkommensteuererklärung in Deutschland machen?
zunächst mal wäre zu klären, ob die BAV überhaupt gekündigt werden kann. Denn wenn sie steuerlich begünstigt war, könnte jede Verfügung vor dem 60.Lebensjahr ausgeschlossen sein. Das hängt auch vom Abschlussjahr der Versicherung zusammen.
Im übrigen ist die Auszahlung bei älteren Verträgen nach 12 Jahren steuerfrei.
Ob das ausland ggf. Stuern haben will, ist aber nicht ausgeschlossen.
Vielen Dank für deine Antwort. (auch die andere - hier nur nochmal für’s Archiv.
:zunächst mal wäre zu klären, ob die BAV überhaupt gekündigt
:werden kann. Denn wenn sie steuerlich begünstigt war, könnte
:jede Verfügung vor dem 60.Lebensjahr ausgeschlossen sein. Das
:hängt auch vom Abschlussjahr der Versicherung zusammen.
Ja, ist kündbar, und auch zum Ende dieses Jahres schon geschehen.
:Im übrigen ist die Auszahlung bei älteren Verträgen nach 12
:Jahren steuerfrei.
Der Vertrag wurde 2007 abgeschlossen
b das ausland ggf. Stuern haben will, ist aber nicht
:ausgeschlossen.
Das heisst in Deutschland müsste X keine Steuern darauf zahlen? Der Versicherer würde sich leider auch nicht genau ausdrücken,…naja, X kann es ja nochmal versuchen.