Steuern auf Erbe Haus in der Türkei

Hallo zusammen…
Mein Vater (türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in D) ist 2002 in D verstorben. Unter dem Erbe ist u.a. ein 3 Familienhaus in der Türkei. Dieses Haus soll verkauft werden um uns (Mutter und 3 volljährige Söhne alle ebenfalls türkische Staatsbürger mit festem Wohnsitz in D) mit dem Geld vom Verkauf des Hauses evtl eine Wohnung o.ä. in D kaufen zu können. Nun meine Frage: Wie wird das ganze versteuert? Oder wird es überhaupt versteuert (eig ne blöde Frage, da der Deutsche Staat sich das bestimmt nicht entgehen lässt :wink: ) Was wäre denn die günstigste Alternative das Geld nach D zu holen? Es wird sich sicherlich um mindestens 60 000 € handeln vom Verkauf einer der 3 Wohnungen.

Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Vielen Dank schon ein mal im Voraus.
MFG G.

Hallo,

der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt auch das Vermögen, das sich im Ausland befindet.

Mit freundlichen Grüßen

Hi! Vielen dank für die Antwort. Habe vergessen, das dass Haus garnicht geerbt wurde sondern es gehört meiner Mutter. Mein Vater hat es vor dem Bau alles auf meine Mutter übertragen. D.h. meineMutter steht als Besitzerin im Grundbuch (oder wie man das nennen mag).
Wenn meine Mutter uns das Geld schenkt vom Verkauf einer Wohnung (was sie auch vor hat) wie sieht es dann aus?
Zu wieviel Prozent wird es versteuert?
LG G.

Hallo,

für Schenkungen an die Kinder wird ein Freibetrag von 400.000 € berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Kurzschluss Kabelbrand!
Erst einmal mein Beleid zum Tod deines Vaters – auch wenn es schon etwas länger her ist.

Zu deiner Frage: Alles was ich dazu ausführe ist meine persönliche Einschätzung und Meinung und damit ohne Gewähr, aber Gewissenhaft zusammengetragen.

Du schreibst, dass dein Vater 2002 verstorben ist. Wurde den schon offiziell die Erbschaft, sprich das Haus, auf die Erben umgeschrieben? Anscheinend nicht.
Denn es gibt bei Erbschaften bestimmte Freibeträge, die von der Steuer freigestellt sind, diese werden in der Türkei jedes Jahr angepasst. Genauso gibt es in Deutschland Freibeträge für Erbschaften. Nach meiner Meinung gelten dann die Freibeträge und das Erb- und Steuerrecht des Jahres, in dem Dein Vater verstorben ist, also für 2002.
Da Ihr Euren ständigen Wohnsitz in Deutschland habt, muss das Gesamteinkommen in Deutschland versteuert werden.
Aber allgemein gilt: „Türkische Erben unterliegen grundsätzlich unabhängig von ihrem Wohnsitz und dem Belegenheitsort der Immobilie der türkischen Erbschaftssteuer. Ausländer haben ebenfalls unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen die Erbschaft nach türkischem Recht zu versteuern, wenn sie Vermögenswerte in der Türkei erben oder wenn sie Vermögenswerte eines türkischen Staatsangehörigen erben und sie ihren eigenen Wohnsitz in der Türkei haben.“
Quelle: http://dogan-koyuncu.av.tr/de/content/view/29/42/ unter Punkt: VII. Erbschaftssteuer

Gleichzeitig gilt aber auch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Türkei und Deutschland.
Die bisher gültige DBA besagte, das Steuern, die in der Türkei bezahlt wurden, bei der Besteuerung in Deutschland angerechnet werden müssen.
Ein Beispiel dazu:
Aus einer Kapitalanlage in der Türkei erhalte ich 3000 € Zinsen im Jahr 2010. Von den Zinsen zieht die türkische Steuer über die Bank 10% Ertragssteuer (stopaj) = 300 € ein, die mir bescheinigt werden. Da ich aber meinen Wohnsitz in Deutschland (D) habe, muss ich für mein gesamtes Einkommen (in diesem Fall: Einkommen aus TR = 3000 € brutto + Einkommen D = z.B. 40.000€; gesamt 43.000€ brutto) eine Einkommessteuererklärung in D für 2010 abgeben.
Sagen wir einfacherweise, dass D für 43.000€ brutto zu versteuerndes Einkommen auch 10% Steuerabgaben verlangt: Dies macht dann 4.300€ Steuern. Da ich aber bereits 300€ Steuern in TR abgeführt habe, werden nach dem DBA diese von den 4.300€ abgezogen. An D muss ich also „nur“ noch (4.300€ - 300€ =) 4000€ Steuern abführen. Durch das DBA wird ein doppelter Steuerabzug für dieselbe Einkunft verhindert. Diese müsste auch für die Erbschaftsteuer gelten. Wenn Du in TR für die Erbschaft Steuern zahlst, müsstest Du diesen Abzug auf Deine Steuerlast in D mindernd geltend machen können. Ob das auch bei geleisteter Erbschaftsteuer in TR wirklich so ist, bin ich mir im Gegensatz zur Kapitalsteuer aber nicht sicher!!!

Jetzt zu den Freibeträgen bei Erbschaften:
D ist bei den Erbschaftsfreibeträgen viel großzügiger als TR:
So verbleibt beispielsweise für den Ehegatten des Vererbenden (Erblassers) – nach meinem Wissen im Jahr 2002 - ein Erbe von bis zu € 307.000 komplett steuerfrei. Bei Kindern beträgt der Steuerfreibetrag € 205.000. Im Jahr 2010 betrugen die Freibeträge € 500.000 für Ehegatten und € 400.000 für Kinder des Erblassers.
Mit € 60.000 liegst Du also weit unter dem Freibetrag und es sollte schon allein dadurch keine deutsche Erbschaftsteuer anfallen.

In TR betrugen bzw. betragen die Freibeträge für Erbschaften TL 109.971 im Jahr 2010 (Quelle: http://aksam.medyator.com/2010/01/03/yazar/15762/met…) und TL 118.438 im Jahr 2011 (Quelle: http://emlak.kanald.com.tr/t/2011_emlak_vergisi_oran…).
Wie hoch der Freibetrag im Jahr 2002 war, weiss ich nicht.
Wenn man von den Werten der letztgenannten Quelle für 2011 ausgeht, so wären heute € 60.000 ungefähr (€ 60.000 x 2,30 TL/€) = TL 138.000
abzüglich TL 118.438 Freibetrag (TL 138.000 - TL 118.438) = TL 19.562
Von diesem Restbetrag musst Du nach türk. Steuerrecht 2011 nur 1% Steuern in TR abführen (Siehe oben zuletzt genannte türkische Quelle), also TL 196,62. Macht nicht einmal €100.

Auch wenn Du jetzt keine hohen Steuerforderungen aufgrund der Erbschaft weder von D- noch von der TR-Seite zu befürchten hast, bleibt noch die Frage, ob z.B. mit den Wohnungen Mieteinnahmen in all den vergangenen Jahren erzielt wurden, die steuerlich nicht deklariert wurden. Wenn nicht, weil man sie als eigene Ferienwohnungen genutzt hat, kein Problem.

Ich würde mich über eine Rückmeldung, ob mein Beitrag hilfsreich war, freuen.

Gruß

Yener

Hallo,

tut mir Leid; in Sachen Steuern kenne ich mich leider gar nicht aus.

Ich würde vielleicht einfach mal beim Finanzamt in Deutschland nachfragen oder versuchen, auf den Internet-Seiten des Konsulats Informationen zu finden.

Viele Grüße
K.

Hallo!

Oh je, da habe ich leider überhaupt keine Ahnung :frowning: Vielleicht wäre es aber auch hilfreich, hier eher mal nach einem Steuerexperten zu suchen als nach einem Türkei-Experten…?

Liebe Grüße,
Heike

anwalt einschalten oder bei www.anwalt 24 nachfragen, hier f. 25 euro rechtsauskunft.
wenn es in der türkei verkauft wird, wird auch in der türkei versteuert.
gruss katja

Hallo,
es gibt mit der Türkei ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches ich nicht genau kenne. Hier ist geregelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Zuerst fällt die Erbschaftsteuer an und dann ggf. der Verkaufserlös des Hauses.
Gruß

Hallo und sorry das ich mich nicht gemeldet habe.

Hatte keine zeit und keinen nerv für nichts ausserdem kann ich dir diese frage auch nicht beantworten.
nochmals özür