Steuern auf Erschwerniszulage und Spesen?

Hab da mal ne ganz wichtige Frage. Mein Freund macht eine Ausbildung in einer Umzugsspedition und ist immer mal außerhalb. Diesen Monat kam zu einem Lehrlingsentgeld von 314 Euro noch 84,00 Euro Spesen/Verpflegungsmehraufwand und 12,50 Euro Erschwerniszulage dazu. Was ein Gesamtbrutto von 410,50 Euro bedeutet, er jedoch nur ein Netto von 341,20 Euro erhalten hat. es wurde begründet, dass er aufgrund dieser 12,50 Euro Erschwerniszulage steuern zahlen musste. Ist das so rechtens? Es kann doch nicht sein, das er für 12,50 Euro mehr Geld 69,30 Euro abgezogen bekommt,weils versteuert wird. Hoffe jemand kann mir da weiter helfen. Wenn euch was nicht klar is, bitte nachfragen. LG Carolin

Hallo.

Zunächst einmal:
Konkrete Steuerberatung ist hier aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt (siehe unten).

Allgemein kann man aber sagen:

Zu den gesetzlichen Abzügen gehören neben den steuerrechtlichen auch sozialversicherungsrechtliche Abzüge. Es ist generell nicht so, dass man mehr abgezogen bekommt, als man einnimmt. Insofern sollte die Abrechnung genauer betrachtet und die Abzüge getrennt nach Lohnsteuer und Sozialversicherung beurteilt werden.

Tatsächlich ist es so, dass Erschwerniszulagen (und fast alle übrigen Zulagen) lohnsteuer- und sozialvericherungspflichtig sind. Reisespesen und Verpflegungsmehraufwand können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstattet werden.

In der Ausbildung wird in den meisten Fällen kein Lohnsteuerabzug erfolgen, weil das steuerpflichtige Entgelt zu gering ist.
Sehr wohl kommt es aber zu sozialversicherungsrechtlichen Abzügen, wenn das Entgelt bei Auszubildenden die Geringverdienergrenze von 325,00 € übersteigt.

Sollten ersthafte Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, sollte man sich die Abrechnung zunächst von der Lohnabrechnungsstelle erläutern lassen.
Bestehen danach immer noch Zweifel, kann man sich die Abrechnung auch von einem Steuerberater erläutern lassen (ggf. kostenpflichtige Dienstleistung).

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

sorry, dass hab ich nicht gewusst. aber ich wusste mir nicht anders zu helfen. wie kann denn aber auf das ganze geld steuern angerechnet werden, wenn person x nur 1,50euro über diesem freibetrag ist? außerdem habe ich im internet folgenden satz gefunden: „Erschwerniszulagen werden bis 360 € im Monat steuerfrei belassen. Das gilt allerdings nur, wenn sie Ihnen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, des Kollektivvertrags oder einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zustehen.“
wie darf ich das dann verstehen, wenns denn laut deiner aussage nur 325 euro sein dürfen?
lg carolin

Hallo.

sorry, dass hab ich nicht gewusst. aber ich wusste mir nicht
anders zu helfen.

Kein Problem.

wie kann denn aber auf das ganze geld
steuern angerechnet werden, wenn person x nur 1,50euro über
diesem freibetrag ist?

Ja, das ist die Problematik mit Freigrenzen. Ist die Grenze überschritten, ist alles pflichtig. Tatsächlich dürften das aber keine Steuerabzüge, sondern Abzüge für die Sozialversicherung sein.

außerdem habe ich im internet folgenden
satz gefunden: „Erschwerniszulagen werden bis 360 € im Monat
steuerfrei belassen. Das gilt allerdings nur, wenn sie Ihnen
auf Grund gesetzlicher Vorschriften, des Kollektivvertrags
oder einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zustehen.“

Bitte auch prüfen, wie alt diese Aussage bereits ist. Mir ist nach aktuellem Recht nicht bekannt, dass derartige Zulagen steuer- und/oder sozialversicherungsfrei sind.

wie darf ich das dann verstehen, wenns denn laut deiner
aussage nur 325 euro sein dürfen?

Nicht verwechseln! Ich habe von der Geringverdienergrenze gesprochen. Diese ist nur für den Beginn der Sozialversicherungspflicht wichtig und hat nichts mit Zulagen, Zuschlägen usw. zu tun.

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der paragraph war vom 1. august 2012. hab aber nochmal genau gelesen und er betrifft tatsächlich nur die steuerfreiheit. danke dir für deine hilfreiche antwort.