Steuern auf FRV und Fondssparplan (KEINE 25%)

Guten Abend,

folgende Frage steht zur Diskussion.

Ausgangslage
Geb. 01.01.1979
männlich
100 € mtl. ab 01.01.2009 bis 01.01.1941 (mit 62 in Rente)

Einkommen im Jahr 1941 ca. 20.000€

Da laut Gesetz der Wertzuwachs aus FRV und Fondssparplan(wenn man die momentane Gesetzlage in das Jahr 1941 überträgt) bei Günstigerprüfung nicht mit 25 % + Kirche sondern mit dem persönlichen Steuersatz angesetzt wird, stellt sich die Frage, wie dieses berechnet wird.

Angenommen es werden 150.000€ ausgezahlt, davon betragen 100.000€ den Wertzuwachs.

Wie berechnet sich nun der persönliche Steuersatz, wenn nicht die Abgeltungssteuer zutrifft?

Muss ich die 100.000€ auf die 20.000€ Einkommen addieren und dann die Steuer berechnen, oder berechnet sich die Steuer nur aus den 20.000€ und wird dann für die 100.000€ benutzt? (Fondssparplan / bei FRV dann 50.000€ zu versteuern!!!)
(Beachte §32a Einkommenssteuertarif EStG)

Ich bin in diesem Fall leider überfragt und wüsste gerne eine Lösung, die das ganze vielleicht beispielhaft berechnet, ggf. mit §.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Ist das eien Rückverrentung oder warum geht das zurück nach 1941? Ist das eine Reichsversicherungsrente?