Hallo liebe Community,
ich habe im Jahr 2011 Überstunden im Wert von 470 Euro geleistet. Damals habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 400 Euro-Basis gearbeitet. Seit Mitte März arbeite ich nun dort auf Teilzeitbasis(850 Euro Brutto). Die Überstunden habe ich mir nun als Gehaltsnachzahlung (Einmalzahlung) auszahlen lassen. Ich habe 301 Euro erhalten. Ist dies so korrekt verlaufen? Bin in Steuerklasse 1 und bin davon ausgegangen, dass ich die vollen 470 Euro erhalte und wenn nicht die vollen, dann auf keinen Fall 170 Euro Differenz bei einem verhältnismäßig kleinen Betrag von 470 Euro?
Könnt Ihr mit bitte diese Rechnung aufschlüsseln?
Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage
Hallo liebe Community,
ich habe im Jahr 2011 Überstunden im Wert von 470 Euro
geleistet. Damals habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 400
Euro-Basis gearbeitet. Seit Mitte März arbeite ich nun dort
auf Teilzeitbasis( Euro erhalte und wenn nicht die
vollen, dann auf keinen Fall 170 Euro Differenz bei einem
verhältnismäßig kleinen Betrag von 470 Euro?
Könnt Ihr mit bitte diese Rechnung aufschlüsseln?
Ja, das sind dann ungefähr 90 Euro Sozialversicherung und 80 Euro Lohnsteuer incl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
Die Einmalzahlung wird auf die schon abgerechneten Monate umgelegt. Bei 850 zahlen Sie noch keine Lohnsteuer, lege ich aber 100 Euro drauf, dann wird Lohnsteuer fällig.
Diese können Sie dann maximal mit einer Steuererklärung am Ende des Jahres zurückbekommen.
Hi !
Dies solltest Du lieber nicht weiter im Internet „offenbaren“ .
Korrekt ist das nicht gelaufen, da Aushilfen keine Überstunden haben, hier wurden somit Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen.
Hinsichtlich der Auszahlung ist das in der Praxis Vereinbarungssache mit dem Chef.
m.E. ist das so in Ordnung. Die Versteuerung läuft nach dem Prinzip Mittelzufluss Mittelabfluss. Da sie diese Einkünfte in 2011 bezogen haben, müssen sie dies auch in 2011 versteuern. Da es hier ein Einmalbezug ist, gehe ich davon aus, dass hier ein höherer Steuersatz zu Grunde gelegt wurde, was dann im Rahmen der Steuererklärung wieder berichtigt werden kann. Da es sich hier um Einkünfte aus verschiedenen Jahren handelt, können Sie dabei die Ermäßigung im Rahmen der sogenannten 1/5 Regelung in Anspruch nehmen, wobei dieser Bezug gedanklich auf 5 Jahre aufgeteilt wird und das Ihren Steuersatz mindern wird. Rückfragen gerne.
Hallo Mario,
die Einmalzahlung von 470 EUR kommt im Monat der Auszahlung auf den sonstigen Bruttolohn von EUR 850 dazu, so dass der Bruttolohn dieses Monats 1320 EUR beträgt. M.W. werden dann davon die Steuern und Sozialabgaben berechnet. Dies müsste dann auch so in Deiner Lohnabrechnung stehen.
Um unter die Minijob-Regelung zu fallen, hätte m.W. die Auszahlung im letzten Jahr noch stattfinden müssen (falls da wegen der Verdienstgrenzen als Minijobber die Möglichkeit bestanden hätte).
Ich fürchte fast, es ist korrekt so.
Grüsse Barbara
Lieber Mario,
ich glaube, Sie verstehen das mit der gegenseitigen Auskunft falsch.
Das, was Sie wollen ist richtig Arbeit. Nämlich eine Lohnabrechnung, die - wenn sie richtig sein soll - auch noch Rückfragen und weitere Infos nötig macht.
Aber warum fragen Sie nicht einfach den Arbeitgeber? Der hat doch eine Lohnabrechnung gefertigt! Schauen Sie doch einfach mal drauf.
Vielen Dank erstmal an euch alle für eure Antworten,
ich habe ein wenig später noch eine informative Website entdeckt, die meinen Fall meiner Meinung nach darstellt. http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber7a…
Mein Gesamtbrutto für das Jahr 2011 (inklusive Einmalzahlung 470 Euro) beträgt ca. 5218 Euro, wenn ich dann den durchschnittlichen Monatslohn berechne komme ich auf einen Wert von 438 Euro/Monat. Laut dieser Website wird mein Einkommen damit sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
@ Mirko: Leider erhalte ich die Lohnabrechnung für die Einmalzahlung separat erst zum 01. Juli. Diese 1/5 Regelung hört sich interessant an. Ich muss mich dahingehend noch ein wenig einlesen. Würde hier dann im Forum meine Ergebnisse(ca. Mitte Juli)präsentieren und Ihre angebotene Hilfe bei Unklarheiten sehr gern, wie natürlich auch Hilfen aller Anderen, in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
MarioGG
Da es hier ein Einmalbezug ist, gehe ich davon aus, dass hier
ein höherer Steuersatz zu Grunde gelegt wurde, was dann im
Rahmen der Steuererklärung wieder berichtigt werden kann. Da
es sich hier um Einkünfte aus verschiedenen Jahren handelt,
können Sie dabei die Ermäßigung im Rahmen der sogenannten 1/5
Regelung in Anspruch nehmen, wobei dieser Bezug gedanklich auf
5 Jahre aufgeteilt wird und das Ihren Steuersatz mindern wird.
Rückfragen gerne.
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben in Ihrem Punkt natürlich vollkommen Recht.
Es ist nur so, dass es im Vorfeld schon Komplikationen mit dieser Gehaltsnachzahlung gegeben hatte. Zunächst sollte ich den Betrag der Nachzahlung unterschreiben. An sich kein Problem, nur deckte sich der Betrag des Arbeitgebers (393 Euro) nicht mit meinem errechneten Betrag (470 Euro). Dies entspricht einer Differenz von über 70 Euro, welche für mich schon beträchtlich ist. Die Buchhaltung hat ihren Fehler daraufhin korrigiert. Dann wurde mir die Nachzahlung zum 01.06 versprochen, welche dann allerdings am 05.06 immer noch nicht auf meinem Konto verbucht wurde. Nach mehrmaligem Hin- und Hertelefonieren mit 2 Ansprechpartnern, die mich gegenseitig jeweils dem anderen als Bezugsperson in diesem Fall zugewiesen hatten, konnte ich nun endlich diese Nachzahlung auf meinem Konto feststellen. Bei diesen Ansprechpartners, wusste der eine nicht was der andere tat oder auch nicht. Ein Ansprechpartner war denn auch verwundert, warum ich das Geld immer noch nicht erhalten hatte, bis er mir eingestand, dass die Überweisung noch nicht erfolgt war. Daher bin ich nun ein wenig irritiert von der Vorgehensweise meines Arbeitgebers.
Ach und falls ich nicht gefragt hätte, wäre ich wohl nie auf den oben angesprochenen Rat der 1/5-Regelung gekommen (hier muss ich noch recherchieren).
Es ist leider manchmal so, dass man sich umfassend informieren muss, um Dinge durchzusetzen, die einem zustehen, da man als Laie u.U. vielleicht etwas verpasst.
Viele Grüße
MarioGG
Lieber Mario,
ich glaube, Sie verstehen das mit der gegenseitigen Auskunft
falsch.
…:
Aber warum fragen Sie nicht einfach den Arbeitgeber? …
es tut mir leid; in die genaue Berechnung gegen viele Faktoren ein, die ich nicht kenne. Nachrechnen geht also nicht so einfach.
Aber dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir eine Abrechnung zukommen zu lassen, aus der du dann erkennen kannst, was wofür abgezogen wurde. Vermutlich findet sich dort in der Buchhaltung auch jemand, der dir gleich Nachfragen beantworten kann.
Hallo, na die Nachzahlung kommt ja noch zusätzlich zu deinem jetzigen Gehalt von 850 € dazu. Darauf entfällt Lohnsteuer und auch sämtliche SV-abgaben. Da bleibt nur noch diese Summe übrig.
Schönen Abend wünscht trotzdem
P.D.
Lieber Mario,
das ganze Verfahren ist etwas raetselhaft:
Bei einem "400-Euro-Job uebernimmt der Arbeitgeber fuer gewoehnlich die Lohnsteuer pauschal 20% selbst und ueberweist sie ans Finanzamt.
Zuverdienste sind abgabenfrei bis zu 100,00 Euro wie bei Hartz-IV-Empfaengern ohne Abzuege monatlich erlaubt, wenn Du die ueberstunden aber in einem, Monat geleistet hast, waeren theoretisch 370,00 Euro nachtraeglich zu versteuern. aber ebenfalls mit hoechstens 20%, also 74,00 Euro.
Wenn der Arbeitgeber Dir 169,00 Euro abgezogen hat, muss er das mit einer Abrechnung nachweisen, zu der Du ihn auffordern musst.
Oder er hat diese Ueberstunden nach 2012 „ruebergezogen“ und fuer einen Monat statt 850 Euro dann 1.320 Euro gerechnet (was aber eine sehr anzweifelbare Aktion waere): Dann haaette er Dir hochstens 62,16 Euro Lohnsteuer abziehen duerfen, denn 850 Euro waeren alleine fuer sich auch lohnsteuerfrei.
Wie auch immer: Da ich die ganzen Hintergruende und Zusammenhaenge nicht kenne und deshalb auch nicht nachvollziehen kann, musst Du ihn selbst fragen, wie er auf diesen Abzug gekommen ist und eine korrekte Abrechnung verlangen, die Du in einem Lohnsteuer-Hilfeverein (umsonst) nachpruefen lassen kannst.
Es wurde ganz normal Lohnversteuert, das ist leider so, macht sich in Deiner Einkommensteuererklärung aber auch wieder bemerkbar, kann sein, dass Du einen Teil zurückbekommst.