Steuern auf Holzverkauf

Hallo,

da ich Berufstätig bin und über ein recht gutes Einkommen verfüge, trifft mich die Steuer beim Holzverkauf immer sehr hart. Wie kann ich es umgehen? Könnte ich den Verkauf über meine Frau (2 Kinder, jüngster Sohn 1 Jahr im Moment im Mutterschutz) laufen lassen? Bringt mir das einen Steuerlichen Vorteil?

Gruß aus dem Sauerland

Welche Steuer genau meinen Sie?
Wenn Sie Forstwirt sind, kann der Gewinn eventuell pauschal nach Fläche ermittelt werden.
Falls Sie dazu weitere Fragen haben: Im Bereich Landwirtschaft und Forstwirtschaft bin ich nicht bewandert. Dafür gibt es z.B. die landwirtschaftlichen Buchstellen oder wie dieser Verein regional auch immer heißen mag (www.buchstelle.de).

Land und Forstwirtschaft ist leider nicht wirlich mein Bereicht, sorry.
Solltest Du den Handel über deine Frau abwickeln lassen, so müßtest Du bedenken, dass ihr dann auch die getrennte Veranlagung wählen müßt um ein anderes Ergebnis zu bekommen. Das würde für die auch Steuerklasse 1 (um es mal einfach auszudrücken) bedeuten. Vermutlich hast Du jetzt gerade Steuerklasse3. Du würdest also deutlich nachzahlen müssen ABER es kann natürlich günstiger sein im Gesamtergebnis, wenn man danach Mann und Frau wieder zusammenrechnen würde.
Du solltest Dir in diesem Fall wirklich einen Steuerberater suchen, der es ausrechnet. Ich weiß, dass Dir niemand eine vernünftige Antwort geben kann ohne ALLE Zahlen zu kennen.

Für alle steuerechtlichen Fragen bezüglich einer „Günstigerrechnung“ kann ich allen nur Raten einen Steuerberater aufzusuchen. Man kann hier Begriffe erklären oder sagen wo etwas eingetragen werden muss aber sobald es um Zahlen geht, ist der Fachmann gefragt der alle Zahlen kennt. Ansonsten kann so eine Forum-Frage „in die Hose gehen“. ICh weiß Steuerberater sind zum Teil recht teuer aber was bringen euch ein paar Euro ersparnis, wenn ihr am Ende dem Staat das dreifache zahlen müßt weil ihr etwas nicht wußtet.
Ich möchte solche Kosten auch immer gerne umgehen aber MANCHMAL muss man es auf sich nehmen. Ihr würdest ja auch nicht ne Leitung neu ziehen weil der Elektriker so teuer ist und am Ende brennt das Haus ab.

Alles gute.

Hallo,
ich nehme an, der Wald aus dem das Holz für den Verkauf stammt, gehört zu 100% Ihnen? Dann sind die Einnahmen/Einkünfte aus dem Holzverkauf auch zu 100% Ihnen zuzurechnen.
Da Sie sich vermutlich mit Ihrer Frau zusammen zur Einkommenteuer veranlagen lassen, ist es sowieso „gehopst wie gesprungen“, ob Sie oder Ihre Frau die Einkünfte erzielen. Bei der Zusammenveranlagung wird zusammengezählt, was beide verdienen.
Sie könnten den Wald aber z.B. einem Ihrer Kinder unentgeltlich überlassen (z.B. über einen Niessbrauch o.ä.) dann würde Ihr Sohn die Einkünfte erzielen (das ist auch im zarten Alter von 1 Jahr schon möglich) und keine Steuern bezahlen. Viele „Vermögende“ übertragen ja auch Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten auf die Kinder, z.T. auch um Steuern zu sparen aber sicher auch, um die Kinder finanziell abzusichern.
Hier würde sich aber ein Beratungsgespräch beim Steuerberater schon lohnen, denn sowas muss man schon gut durchdacht werden und ich denke die Geldausgabe für diese Beratung lohnt sich auf lange Sicht gesehen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo aus dem Norden!
in welchem Maße fallen Einnahmen aus Holzverkauf an? Meist sind Einnahmen aus der Forstwirtschaft = Einnahmen aus Liebhaberei und somit steuerfrei. Man wird erst ab einer größeren Flächengröße (z.B. > 75 ha, abhängig vom Finanzamt) als forstwirtschaftlicher Betrieb eingestuft, hat dann aber auch Abschreibungsmöglichkeiten. Ist es ein gemischter Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb, dann ist die Lage anders. Auch falls es Nebenerwerb als Brennholzhändler ist. Mit weiteren Informationen könnte ich vielleicht weiterhelfen.
Gruß Piet

Hallo,

ich kenne mich mit „Holzverkauf“ nicht aus, gehe aber mal davon aus, dass Holz aus einem Privatwald verkauft wird.
Dies kann natürlich auch die Ehefrau tun; da Sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit „gemeinsam veranlagt“ werden, bringt dies keinen Vorteil.

  1. Private Veräußerungsgewinne sind bis ca. €500,- p.a.(!) steuerfrei. Mehr sollte es aber nicht sein, da bei Überschreiten des Wertes (den ich nicht genau kenne) die gesamte Summe steuerpflichtig wird.
  2. Ich würde den Erlös ruhig komplett angeben, aber alle Kosten, die zur Erzielung dieser Einnahme erforderlich sind, davon abziehen (also jede Fahrt zur Inspektion des Privatforstes, Fachliteratur, Förster-Entgelte (gibt es Beiträge zu Interessengemeinschaften…?, Telefon- und Portokosten, um den Verkaufzu organisieren…)

Mal interessehalber: Wie kann man den Waldbesitzer werden? ([email protected])

Viele Grüße und viel Erfolg
Roger Klahold

Lieber Sauerländer75,

da habe ich leider zu wenig Ahnung.
Ich denke, es hängt auch an der Gewerbeanmeldung.
Sie müssten dies vermutlich ummelden.
Wenn Sie Splitting veranlagen, dann dürfte sich auch nicht viel
bei der Einkommensteuer ändern.
In sofern empfehle ich Ihnen einen Steuerberater zu fragen,
ob es sich überhaupt lohnt

Beste Grüße
Schroedter

Hallo,
tut mir Leid, ich kenn mich überhaupt nicht aus mit Steuern.
LG, Akos

Unter Umständen kannst Du das so machen, kommt aber auf einige Einzelheiten un.
Für welche Summe verkaufst Du jährlich ungefähr Holz?